Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

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Arithmetik: Kenntnis der elementaren Rechnungsarten, lineare Gleichungen 
mit einer und mehreren Unbekannten, quadratische Gleichungen mit einer Unbe- 
kannten. Potenzen und Logarithmen. Arithmetische Reihen erster Ordnung, 
geometrische Reihen nebst Anwendungen auf einfache Aufgaben der Zinseszins- 
und Rentenrechnung. 
Geometrie: Die wichtigsten Lehrsätze der ebenen Geometrie nebst Anwendung 
auf einfache Aufgaben. Elemente der Trigonometrie, insbesondere des rechtwink- 
ligen Dreiecks. Die einfachen Körper, ihre Berechnung und ihre zeichnerische 
Darstellung. 
6) Geschichte schriftlich: Bekanntschaft mit den bedeutenderen Ereignissen, Persön= 
lichkeiten und Daten der Weltgeschichte, Kenntnis der neueren, insbesondere der 
deutschen einschließlich der württembergischen Geschichte vom Ausgang des Mittel- 
alters ab. 
7) Erdkunde schriftlich: Bekanntschaft mit der mathematischen und physischen 
Erdkunde. Übersichtliche Kenntnis der fünf Erdteile. Genauere Kenntnis 
Europas besonders Deutschlands. Bekanntschaft mit dem Gebrauch der üblichen 
Lehrmittel: Karten, Globen usw. 
8) Naturgeschichte schriftlich: übersichtliche Kenntnis der Naturgeschichte der drei 
Reiche. Genauere Kenntnis der einheimischen Tiere und Pflanzen sowie der 
geognostischen Verhältnisse Württembergs. 
9) Naturlehre schriftlich: Kenntnis der wichtigsten physikalischen Gesetze und 
Erscheinungen. Bekanntschaft mit den einfacheren Apparaten. Kenntnis der 
hauptsächlichsten chemischen Elemente und ihrer Verbindungen. 
10) Gesundheitslehre schriftlich: Kenntnis der wichtigeren Lehren der Schul- 
gesundheitspflege. 
11) Pädagogik schriftlich; Vertrautheit mit den allgemeinen Grundzügen der Er- 
ziehung und des Unterrichts und mit der Methodik der einzelnen Fächer, in denen 
an höheren Mädchenschulen unterrichtet wird. Kenntnis des Wichtigsten aus der 
Geschichte des Schulwesens von der Reformationszeit an. 
In der praktischen Prüfung sind zwei Lehrproben abzulegen: 
1) in einer Fremdsprache, 
2) im Deutschen oder in einem der andern Fächer.
	        
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