Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

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Weg von der Grenze bis zum Bestimmungsorte: 
Eingetroffen am Orte der Seuchenfeststellung: 
Wagennummre:: í , 
An der Grenze angebrachtes Kennzeichen: 
Viehpaß liegt bei: ist abgesandt am: 
Klinischer Befund. 
Besonders sind die Erscheinungen zu berücksichtigen, die auf 
Ort und Zeit der Entstehung der Krankheit einen Rückschluß gewähren. 
Die Erscheinungen sind dem Grade ihrer Ausbildung nach 
eingehend zu beschreiben. 
Ev. ist der Obduktionsbefund anzugeben.
	        
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