Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

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) über den Verlauf der Prüfung ist eine kurze Verhandlungsschrift aufzunehmen. 
Diese ist von der Prüfungskommission zu unterschreiben und mit den schriftlichen Arbeiten 
und einer übersicht über die in den einzelnen Fächern erteilten Zeugnisse der General= 
direktion vorzulegen. Für die mit Erfolg geprüften Anwärter sind Prüfungszeugnisse 
nach dem untenstehenden Muster anzuschließen. 
(5) Die Generaldirektion läßt den Geprüften das Ergebnis eröffnen und stellt ihnen 
das von dem Präsidenten der Generaldirektion bestätigte Prüfungszeugnis zu. 
(“) Von dem Ergebnis der Prüfung für die Tag= und Nachtwächter, für die 
Schrankenwärter und Schrankenwärterinnen sowie für die Fahrdienstleiter (zu vergl. die 
Bestimmung zu XI bis XIV) wird den Geprüften von dem prüfenden Beamten Eröffnung 
gemacht; ein Auszug aus der Verhandlungsschrift ist zu den Personalakten des Geprüften 
zu bringen, das Ergebnis der Prüfung ist in der Führungsliste zu vermerken. Die 
Betriebs= und Bauinspektionen haben auf 2. Januar und 2. Juli jedes Jahres ein Ver- 
zeichnis der im abgelaufenen Halbjahr mit Erfolg als Fahrdienstleiter Geprüften an das 
Zentralbureau der Generaldirektion einzusenden. 
Zeugnis. 
Dem . (Vor- und Zuname, Stellung und Wohnort) welcher seit dem 
im Dienste der Königl. Württembergischen Staatseisen- 
bahnen beschäftigt (angestellt) ist, wird hiermit bescheinigt, daß er in der am 
nach der Ministerialverfügung vom 11. Mai 1906 vor- 
genommenen Prüfung die Befähigung zum nach- 
gewiesen hat. 
(Ort und Datum.) 
Bie Prüfungskommission: 
Vorstehendes Zeugnis bestätigt: 
Der Prüsident der 
K. Generaldirektion der Staatseisenbahnen. 
(L. S)
	        
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