Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

205 
21. 
Negierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart, Donnerstag, den 26. Juli 1906. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Ausführung des Schlachtvieh= und Fleischbeschau- 
gesetzes. Vom 11. Juli 1906. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend Maßregeln zur Be- 
kämpfung der Maul= und Klauenseuche. Vom 16. Juli 1906. — Verfügung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Führung von Ein= und Verkaufsverzeichnissen durch die gewerbsmäßigen Pferde= und Vieh- 
händler. Bom 16. Juli 1906. 
  
Bekanntmachung des Ministeriums des Junern, 
betreffend die Aueführung des Schlachtvieh- und Fleischbeschangesetzes. Vom 11. Juli 1906. 
Die nachstehende, unter dem 22. Juni 1906 in der Nr. 35 des Zentralblatts für 
das Deutsche Reich veröffentlichte Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 16. Juni 1906, 
betreffend Abänderungen der Ausführungsbestimmungen A, C und D zum Schlachtvieh- 
und Fleischbeschaugesetze, wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Auf Grund des letzten Absatzes der Bekanntmachung ist gestattet worden, daß von 
der Anwendung der Anderungen zu § 6 Abs. 1, § 7, § 18 Abs. 1 IIB, § 19 Abs. 1 II3 
der Ausführungsbestimmungen D bis 21. September 190é6 einschließlich abgesehen 
wird. 
Stuttgart, den 11. Juli 1906. 
Pischek.
	        
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