215
X 22.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
— — — —
Ausgegeben Stuttgart, Samstag, den 28. Juli 1906.
Inhalt:
Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Staatseisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für die
Erweiterung des Bahnhofs Urach erforderlichen Grundeigentums im Wege der Zwangsenteignung. Vom
20. Juli 1906. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Er-
mächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in Bolivien. Vom 13. Juli 1906.
— Verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Dienstvorschrift über Marsch-
gebührnisse bei Einberufungen zum Dienst sowie bei Entlassungen vom 22. Februar 1887. Vom 16. Juli 1906.
— Verfügung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Verrehrsabtetlung. des Innern und der
Finenzen. betreffend Vorschriften über die Art der Ausübung der Jagd, sowie über den Versand und
erkauf von Wild. Vom 23. Juli 1906.
Königliche Verorduung,
betreffend die Ermächtigung der Staatseisenbahnverwaltung zur Erwerbung des für die Er-
weiterung des Bahnhofs llrach erforderlichen Grundeigentums im Wege der Zwangsenteignung.
Vom 20. Juli 1906.
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Auf Grund des Art. 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 1888, betreffend die Zwangs-
enteignung von Grundstücken und von Rechten an Grundstücken (Reg. Bl. S. 446), ver-
ordnen Wir nach Anhörung Unseres Staatsministeriums, wie folgt:
Die Staatseisenbahnverwaltung wird ermächtigt, zum Zweck der Erweiterung des
Bahnhofs Urach die nach dem genehmigten allgemeinen Plan hiefür erforderlichen
Grundstücke und Rechte an Grundstücken im Wege der Zwangsenteignung zu erwerben.
Nach diesem Plan sollen die Gleisanlagen gegen Süden (talaufwärts) verlängert
und gegen Osten (gegen die Bergseite) erweitert, eine neue Drehscheibe, eine Verlade-