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stiftungsrat ausscheidenden und der darin verbleibenden und der Zahl der zu wählenden
Mitglieder.
Die Einladung zur Wahl der Kirchenstiftungsräte für Filialgemeinden, in welchen
an dem der Wahl unmittelbar vorausgehenden Sonntag ein Hauptgottesdienst nicht
stattfindet, erfolgt in dem Hauptgottesdienste des Mutterorts.
Dieselbe Bekanntmachung wird vom Tage der Verkündigung (Abs. 1 und 2) an
an den sämtlichen gottesdienstlichen Lokalen der Wahlgemeinde und, wenn in einer Filial-
gemeinde ein gottesdienstliches Lokal nicht vorhanden ist, in einem sonst geeigneten Lokal
in derselben ausgehängt.
Wenn die Wahl eine städtische Gemeinde betrifft, so ist Anfang und Schluß des
Wahltermins auch in einem hiezu geeigneten Lokalblatt, falls ein solches allwöchentlich
erscheint, bekannt zu machen.
Zwischen dem Ende der Auflegungsfrist und dem Wahltermin muß ein Zeitraum
von mindestens sechs Tagen liegen.
Für Filialgemeinden ist der Wahltermin so zu bestimmen, daß der Pfarrer nicht
gehindert ist, sowohl in der Muttergemeinde, als in dem Filial den Vorsitz in der Wahl-
kommission zu führen.
Mit der Einladung zur Wahlhandlung ist zugleich bekannt zu machen, daß, wenn
in dem ersten Wahltermin nicht die erforderliche Zahl von Stimmen abgegeben würde,
in einem späteren Termin, welcher in dieser Bekanntmachung sofort bezeichnet werden
kann, nach Art. 8 Abs. 2 die Wahl fortgesetzt werden würde, nachdem in einer in der
Bekanntmachung angegebenen Form (z. B. durch Anschlag an der Kirche zu einer be-
stimmten Zeit) das Nichtzustandekommen der Wahl im ersten Termin und die Fortsetzung
derselben der Pfarrgemeinde kundgegeben sein werde (vergl. § 18).
0 13.
Die Wahl erfolgt unter Leitung der Wahlkommission in der Regel in dem für die
Sitzungen des Kirchenstiftungsrats bestimmten Lokale, und zwar, wenn dieses sich am
Pfarrsitz befindet, nach Schluß des sonntäglichen Hauptgottesdienstes.
übrigens kann, wenn besondere Umstände es erfordern, auf Beschluß des Kirchen-
stiftungsrats unter Genehmigung des Dekans die Vornahme der Wahl in einem andern
geeigneten Lokal oder an einem Wochentage abgehalten werden.