Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

  
der Zahlungsordnung für . ä 
Bei Einstellung der Zahlung und im April jedes Jahres wird dieses Blatt als Beleg durch die Kasse entnommen. 
Nr. 
577 
  
  
  
  
  
  
  
2. 
NVNrrr. --- Zahlungs-Ordnung für 
Rentenempfangen. — 
Kasse . 
....................................... ,den.LLSeptembek Geldbetrag Unterschrift 
Vor den. ·[]t Monat des 
erscheint heute der Mart]. Kasfenbeamten 
von Person bekannte Rentenempfänger — 
gehörig beglaubigte Invalide Aprit 
und erklärte: Mai 
Ich bin in einer Stelle des Zivildienstes aas mi — —— 
Beamter oder in der Eigenschaft eines Beamten nicht Jun 
angestellt #„ ...-( 
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aufgeführte Einkommen.“) August 
Die nebenstehenden Gebührnisse habe ich richtig 
empfangen, was ich hiermit ausdrücklich anerkenne. 
September 
  
  
  
  
  
  
  
PINJJT, den # MärzDktober 
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gehörig beglaubigte Invalide Deember DDDDEEEEE 
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beschäftigt und beziehe das auf Seite Dieses Buches * 65 *r“ 
aufgeführte Einkommen.“) 
Die nebenstehenden Gebührnisse habe ich richtig 
empfangen, was ich hiermit ausdrücklich anerkenne. 
  
  
*) Was nicht zutrifft, ist zu durchstreichen. 
  
 
	        
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