Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

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Ofd. Nr. 
  
Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen: 
Bemerkungen. 
  
  
  
10. 
11. 
12. 
13. 
. der Platzmajore mit Ausnahme der 
in Berlin und Potsdams); 
é der Korps-Generalärzte, der Ober- 
ärzte und der Assistenzärzte bei den 
Sanitätsämtern, der Generaloberärzte, 
der Garnisonärzte mit Ausnahme der 
in Berlin und Potsdam 4), der Chef- 
ärzte des 1. und 2. Garnisonlazaretts 
in Berlin, der Stabsärzte bei den 
Sanitäts-Inspektionen, sowie der 
Korpsstabspotheker und Stabsapo- 
theker; 
der Beamten der Zahlungsstelle des 
XIV. Armeekorps; 
. der Militär-Intendanturbeamten bei 
den Korps= und Divisions-Intendan- 
turen sowie bei der Intendantur der 
Verkehrstruppen mit Ausnahme der 
Militärintendanten 5) und des Vor- 
standes der Intendantur der Verkehrs- 
truppen ö); 
l der Militäroberpfarrer, der Divisions= 
und der Garnisonpfarrer, der Divi- 
sions= und der Garnisonküster mit 
Ausnahme der Garnisonpfarrer und 
der Garnisonküster in Berlin 6) sowie 
der Militärhilfsgeistlichen; 
der Militärjustizbeamten (Oberkriegs- 
ferichtsrärz. Kriegsgerichtsräte, Mili- 
ärgerichtsschreiber und Militärge- 
richtsboten) mit Ausnahme der beim 
Gouvernement und bei der Komman- 
dantur Berlin?); 
. der Korpsstabsveterinäre bei den Ge- 
neralkommandos; 
. der Beamten der Proviantämter und 
der Armee-Konservenfabriken; 
der Beamten der Garnisonverwal- 
tungen; 
der Beamten des Militärbauwesens 
mit Ausnahme der der Intendantur 
der militärischen Institute unter- 
stellten 8); 
der Beamten der Garnisonlazarette 
und der Militärkuranstalten; 
des Lehrers bei der Garnison-(Leopold) 
Schule in Frankfurt a. Oder. 
  
s) Wegen der Platz= 
majore in Berlin und 
Potsdam siehe lfde. 
Nr. III 2. 
4) Wegen dieser Gar- 
nisonärzte siehe lfde. 
Nr. III 3. 
5) Wegen der Militär- 
intendanten und des 
Vorstandes der Inten- 
dantur der Verkehrs- 
truppen siehe lfd. Nr. V. 
6) Wegen dieser Gar- 
asonksarrer und Gar- 
nisonküster siehe lfde. 
Nr. III 5. 
7) Wegen dieser Beam- 
ten fiehe lfd. Nr. III 6. 
8) Wegen dieser Beam- 
ten siehe lfd. Nr. III 7.
	        
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