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Ofd. Nr.
Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen:
Bemerkungen.
10.
11.
12.
13.
. der Platzmajore mit Ausnahme der
in Berlin und Potsdams);
é der Korps-Generalärzte, der Ober-
ärzte und der Assistenzärzte bei den
Sanitätsämtern, der Generaloberärzte,
der Garnisonärzte mit Ausnahme der
in Berlin und Potsdam 4), der Chef-
ärzte des 1. und 2. Garnisonlazaretts
in Berlin, der Stabsärzte bei den
Sanitäts-Inspektionen, sowie der
Korpsstabspotheker und Stabsapo-
theker;
der Beamten der Zahlungsstelle des
XIV. Armeekorps;
. der Militär-Intendanturbeamten bei
den Korps= und Divisions-Intendan-
turen sowie bei der Intendantur der
Verkehrstruppen mit Ausnahme der
Militärintendanten 5) und des Vor-
standes der Intendantur der Verkehrs-
truppen ö);
l der Militäroberpfarrer, der Divisions=
und der Garnisonpfarrer, der Divi-
sions= und der Garnisonküster mit
Ausnahme der Garnisonpfarrer und
der Garnisonküster in Berlin 6) sowie
der Militärhilfsgeistlichen;
der Militärjustizbeamten (Oberkriegs-
ferichtsrärz. Kriegsgerichtsräte, Mili-
ärgerichtsschreiber und Militärge-
richtsboten) mit Ausnahme der beim
Gouvernement und bei der Komman-
dantur Berlin?);
. der Korpsstabsveterinäre bei den Ge-
neralkommandos;
. der Beamten der Proviantämter und
der Armee-Konservenfabriken;
der Beamten der Garnisonverwal-
tungen;
der Beamten des Militärbauwesens
mit Ausnahme der der Intendantur
der militärischen Institute unter-
stellten 8);
der Beamten der Garnisonlazarette
und der Militärkuranstalten;
des Lehrers bei der Garnison-(Leopold)
Schule in Frankfurt a. Oder.
s) Wegen der Platz=
majore in Berlin und
Potsdam siehe lfde.
Nr. III 2.
4) Wegen dieser Gar-
nisonärzte siehe lfde.
Nr. III 3.
5) Wegen der Militär-
intendanten und des
Vorstandes der Inten-
dantur der Verkehrs-
truppen siehe lfd. Nr. V.
6) Wegen dieser Gar-
asonksarrer und Gar-
nisonküster siehe lfde.
Nr. III 5.
7) Wegen dieser Beam-
ten fiehe lfd. Nr. III 6.
8) Wegen dieser Beam-
ten siehe lfd. Nr. III 7.