Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

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s Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen: Bemerkungen. 
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Bei Pfändung der Pension und des sonstigen 
B. Betreffs der Penston, Fsa beziehenden Offiziere aus Heichswiltr rfonds fließenden GEn- 
VI.dejenigen Behörde, auf deren Anweisung1. der sämtlichen mit Pension zur Dis- 
  
die nebenstehend aufgeführten Personen ihre 
Pensions= usw. Gebührnisse empfangen. 
2. Die anweisenden Behörden sind: 
a) für Preußgeßen die Regierungen; 
b) für die aus der Militär- 
Pensionskasse in Berlin 
ihre Pensionsgebührnisse 
empfangenden Personen das Polizei-Prä- 
fidium in Berlin; 
c) für das Großherzogtum 
aden. die Intendantur 
des XIV. Armee- 
korps in Karls- 
ruhe; 
d) für Elsaß-Lothringen das Ministerium 
für Elsaß-Lothrin= 
ßen in Straßburg 
Els. 
3. Gewöhnlich — aber nicht immer — empfangen 
die Betreffenden ihre Pensionsgebührnisse auf 
Anweisung derjenigen Behörde, in deren Be- 
zirke sie wohnen. 
4. Außerdem erstreckt sich der Geschäftskreis der 
Regierung in 
t auf die im Königreiche Bayern, 
roßherzogtume Hessen, Fürstentume 
Waldeck und Pyrmont, 
Liegnitz auf die im Königreiche Sachsen, 
Wiesbaden auf die im Königreiche 
Württemberg, 
Er kurt auf die im Großherzogtume 
achsen-Weimar, in den Herzogtümern 
Sachsen-Coburg und Gotha, Sachsen- 
Altenburg, Sachsen -Meiningen, den 
Fürstentümern Schwarzburg-Rudolstadt 
und Endersfaufen 
Schleswig auf die in den Großherzog- 
tümern Mecklenburg = Schwerin und 
-Strelitz, in den freien Städten Ham- 
burg, Lübeck und Bremen, 
Aurich auf die im Großherzogtum Olden- 
urg, 
Magdeburg auf die in den Herzogtümern 
raunschweig und Anhalt, 
Minden auf die in den Fürstentümern 
Lippe und Schaumburg-Lippe, 
Merr burg auf die in den Fürstentümern 
eu 
wohnenden preußischen Militärpensionäre. 
  
pofition gestellten Offiziere und Mili- 
tärbeamten; 
2. der sämtlichen auf Wartegeld gesetzten 
Beamten der Militärverwaltung; 
3. der sämtlichen mit Pension gänzlich 
verabschiedeten Offiziere und Beamten 
der Militärverwaltung. 
 
	        
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