Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

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Zutritt zur Wahlhandlung haben außer den in amtlicher Eigenschaft tätigen 
Personen nur die Wahlberechtigten. Dieselben weisen sich durch Vorzeigen des 
Einladungsschreibens aus. über etwaige Anstände bei der Zulassung entscheidet 
der Vorstand der Wahlkommission. 
Die Wahlhandlung wird damit eröffnet, daß der Vorstand der Wahl- 
kommission die beiden Beisitzer mittels Handschlags an Eidesstatt verpflichtet. 
Sodann erfolgt die unmittelbare und geheime Stimmabgabe der Wahlberechtigten, 
wobei zunächst versucht wird, die sämtlichen Vorzuschlagenden in Einem Wahlgang 
zu wählen. 
Behufs der Stimmgebung hat jeder Wähler einen Stimmzettel von weißem 
Papier mit so viel Namen auszufüllen, als Personen vorzuschlagen sind; er 
nimmt sodann von der hierzu im Wahllokal besonders aufgestellten Person einen 
amtlich gestempelten Umschlag in Empfang, steckt den Stimmzettel in den Um- 
schlag, und legt den Umschlag unverschlossen, sobald sein Name von dem Protokoll- 
führer in der Wählerliste vorgemerkt ist, selbst in die auf dem Tische stehende 
Wahlurne. 
Stimmzettel, welche nicht in einem amtlich gestempelten Umschlag abgegeben 
werden wollen, hat der Vorstand der Wahlkommission zurückzuweisen. 
3) Nachdem der Vorstand der Wahlkommission den ersten Wahlgang geschlossen hat, 
werden die Umschläge aus der Wahlurne herausgenommen und uneröffnet gezählt. 
Im Protokoll ist zu vermerken, ob die Zahl der abgegebenen Umschläge mit der 
Zahl der in der Wählerliste mit dem Abstimmungsvermerk versehenen Personen 
übereinstimmt. 
4) Sodann erfolgt die Zählung der Stimmen. Einer der Beisitzer eröffnet hierbei 
jeden Umschlag, entfaltet den in ihm befindlichen Stimmzettel und übergibt den- 
selben dem Vorstand der Wahlkommission, welcher ihn nach lauter Verlesung an 
den andern Beisitzer weiterreicht, der die Stimmzettel bis zum Ende der ganzen 
Wahlhandlung aufbewahrt. 
Der Protokollführer nimmt den Namen jedes auf einem Stimmzettel Vor- 
geschlagenen in das Protokoll auf, vermerkt neben demselben jede ihm zufallende 
Stimme und zählt dieselbe laut in fortlaufender Zahlenfolge.
	        
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