Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

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zusammen . . . Stimmen 
zusammen . . . Stimmen 
5. .... 
zusammen...Stimmen 
zusammen...Stimmen 
imganzenwieoben...Stimmen. 
Nachdem dieses Ergebnis ermittelt und von dem Wahlvorsteher verkündet worden war, ver- 
siegelte derselbe alle abgegebenen Stimmzettel, welche nicht dem Protokolle beigefügt sind, und nahm 
dieselben in Verwahrung. 
Die bei der Wahl benützten Umschläge, soweit sie nicht bereits dem Protokolle beigefügt sind, 
wurden vernichtet. Die nicht zur Verwendung gelangten Umschläge (. . . Stäück) sind wieder 
angeschlossen. 
Zu keiner Zeit der Wahlhandlung waren weniger als drei Mitglieder der Distriktswahlkommission 
gegenwärtig, oder der Wahlvorfteher und der Protokollführer gleichzeitig abwesend. 
Gegenwärtige Verhandlung ist vorgelesen, von dem Wahlvorsteher, den Beisitzern und dem 
Protokollführer überall genehmigt und wie folgt vollzogen: 
Der Wahlvorsteher: Die Beisitzer: Der Protokollführer: 
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