Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

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Beilage E. 
Wahblurkunde. 
Oberamt 
Stadt 
Bei der am dieses Monats im . . Wahlgang vorgenommenen Wahl 
. des Oberamtsbezirks 
eines Landtagsabgeordneten — . . . . . haben nach der heute hier 
vorgenommenen Abzaͤhlung der Stimmen von . . . Wahhlberechtitgen guultig 
abgestimmt und es haben sich hiervon. . . . Stimmen auf Herrn N. N. (Vor= und 
Zuname), N. (Stand, Gewerbe) zu N. (Wohnort) geboren den.. . . . vereinigt. 
Da dies di . . Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen war, so ist 
gemäß 8 144 Abs. der Verfassungsurkunde Herr.. . . . . . von 
des Oberamtsbezirks 
zum Abgeordneten der Stadt gewählt worden. 
Indem wir ihm solches zu seiner Legitimation beurkunden, haben wir das pflichtmäßige Zeugnis 
beizufügen, daß uns kein Grund bekannt ist, aus welchem der Gewählte für unfähig zu halten wäre, 
die Wahl anzunehmen. (Im Falle Zweifel gegen seine Wahlfähigkeit bestehen, sind diese anstatt der 
letzteren Beurkundung anzufügen.) 
Kraft gegenwärtiger Urkunde und nachstehender Unterschriften 
N. N., den 
Die Oberamtswahlkommission: 
Der Vorsitzende: Oberamtmann 
Die Urkundspersonen:
	        
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