Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

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Bekauntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpfstichtige Deutsche in 
den russischen Gstseeprovinzen. Vom 20. November 1906. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem vorbezeichneten Betreff erlassene 
Bekanntmachung vom 2. November 1906 (Zentralblatt für das Deutsche Reich von 1906 
Nr. 66 S. 1287) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 20. November 1906. 
Pischek. von Marchtaler. 
Bekanntmachung. 
An Stelle des Dr. med. Pilzer (Bekanntmachung vom 17. Februar 1904, Zentralblatt 
S. 49)7), welcher seinen Wohnsitz in Riga und damit seine Tätigkeit als Untersuchungsarzt auf- 
gegeben hat, ist dem praktischen Arzte Dr. med. Ernst Etzold in Hallist auf Grund des § 42 Ziff. 2 der 
Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, die im § 42 Ziff. 1 a—c ebendaselbst bezeichneten 
Zeugnisse über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren 
dauernden Aufenthalt in den russischen Ostseeprovinzen haben. 
Berlin, den 2. November 1906. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Just. 
*) Württ. Reg. Blatt von 1904 S. 38. 
— —. .. ———.-----—.—-—-——-...-. 
—-———-—.-—.-——...——-. 
Gedrudt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.
	        
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