Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

745 
W 40. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
  
Ausgegeben Stuttgart, Montag, den 10. Dezember 1906. 
Inhalt: 
Verfücung. des Ministeriums des Innern, betreffend die Vornahme der Wahl der Abgeordneten der Landes- 
wahlkreise. Vom 6. Dezember 1906. · 
Verfügung des Ministerinms des Innern, 
betreffend die vornahme der Wahl der Abgeordneten der Landeswahlkreise. Vom 6. Dezember 1906. 
Nachdem die allgemeinen Wahlen der Abgeordneten der Oberamtsbezirke und Städte 
am 5. ds. Mts. stattgefunden haben, wird bezüglich der Wahl der in § 133 Ziff. 3 der 
Verfassungsurkunde bezeichneten siebzehn Abgeordneten der beiden Landeswahlkreise, von 
denen der erste den Neckarkreis und den Jagstkreis umfaßt und neun Abgeordnete wählt, 
der zweite den Schwarzwaldkreis und den Donaukreis umfaßt und acht Abgeordnete 
wählt, gemäß Art. 40 bis 44 des Landtagswahlgesetzes vom 16. Juli 1906 (Reg. Bl. 
S. 185) nachstehendes verfügt: 
I. Die Wahl ist genau am dreißigsten Tage nach dem Erscheinen der gegenwärtigen 
Verfügung im Regierungsblatt, also am 
Mittwoch, den 9. Januar 1907 
in allen Abstimmungsdistrikten gleichzeitig vorzunehmen. 
II. Die Wahl wird auf Grund derselben Wählerlisten, nach denselben Abstimmungs- 
distrikten und bei gleicher Besetzung der Distriktswahlkommissionen, wie die vorangegangenen 
Wahlen der Abgeordneten der Oberamtsbezirke und Städte vorgenommen.
	        
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