Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

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verpflegung marschierender ꝛc. Truppen zu gewährenden Lergütung für das 
Jahr 1906 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für Mann und Tag zu gewähren ist: 
mit Brot ohne Brot 
a) für die volle Tageskost 80 65 3 
b) für die Mittagskost .... 40,, 35,, 
o)fürdieAbendkost. . 25 „ 20 „ 
d) für die Morgenkost ... 15,, 10,, 
Berlin, den 21. Dezember 1905. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Graf von Posadowsky. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Titulatur der bisherigen Regierungsassessoren. Vom 9. Januar 1906. 
Seine Königliche Majestät haben am 8. Januar ds. Is. für das Departement 
des Innern allergnädigst zu verfügen geruht, 
1) daß den in der bisherigen Dienststellung eines administrativen Regierungsassessors 
derzeit angestellten und künftig zur Anstellung gelangenden Beamten der Titel 
und Rang eines Oberamtmanns zukommt, unbeschadet der Beibehaltung eines 
höheren Titels und Rangs, soweit er solchen Beamten bereits verliehen ist, 
2) daß sämtlichen derzeitigen titulierten Regierungsassessoren gleichfalls der Titel 
und Rang eines Oberamtmanns zukommt. 
Stuttgart, den 9. Jannar 1906. 
Pischek. 
Verfügung des Ministeriums des Innern, 
betreffend Hetriebe, in denen Maler-, Anstreicher-, Tüncher-, Weißbinder- oder kackiererarbeiten 
ansgeführt werden. Vom 11. Januar 1906. 
Zum Vollzug der in der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 27. Juni 1905 
(Reichs-Gesetzbl. S. 555) enthaltenen Bestimmungen des Bundesrats, betreffend Betriebe,
	        
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