Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

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Nach diesem Plan beginnt die als vollspurige Nebeneisenbahn nach den Bestimmungen 
der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 4. November 1904 herzustellende Bahn 
auf dem zu erweiternden Bahnhof Kirchheim unter Teck. Sie folgt bis oberhalb des 
Haltepunkts Kirchheim-Vorstadt der Bahn nach Oberlenningen, überschreitet neben dieser 
die Lauter und den Werkkanal, sowie in schienengleicher Höhe die Staatsstraße, wendet 
sich sodann in östlicher Richtung gegen das Lindachtal, kreuzt den Jauchenbach, die Straße 
nach Nabern, sowie den Gießnaubach und führt zu der südlich vom Ort angelegten 
Station Jesingen. Die Bahn überschreitet hierauf in schienengleicher Höhe die Straße 
nach Weilheim, sodann die Lindach und erreicht die südlich vom Ort geplante Station 
Holzmaden. Von hier ab führt sie in südöstlicher Richtung talaufwärts, kreuzt in 
schienengleicher ODöhe den Weg nach Ohmden und erreicht den nördlich von der Stadt 
angelegten Endbahnhof Weilheim. Stationsanlagen sind vorgesehen für Jesingen, Holz- 
maden und Weilheim. 
In dem Verfahren zum Zweck der Zwangsenteignung wird ldie Staatseisenbahn- 
verwaltung durch die Bauabteilung der Generaldirektion der Staatseisenbahnen vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt. 
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser 
Verordnung beauftragt. 
Gegeben Stuttgart, den 12. Dezember 1906. 
Wilhelm. 
Weizsäcker. Pischek. Zeyer. von Marchtaler. Fleischhauer. Schmidlin. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des friegswesens, 
betreffend Auderungen der Deutschen Wehrordnung. Vom 7. Dezember 1906. 
Nachstehend werden die in der Nummer 68 des Zentralblatts für das Deutsche 
Reich von 1906 veröffentlichten Anderungen der Deutschen Wehrordnung unter Bezug- 
nahme auf die Verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 
4. September 1901 (Reg. Bl. S. 275) und die Bekanntmachungen vom 23. April 190/ 
(Reg. Bl. S. 66) und 18. Mai 1905 (Reg. Bl. S. 83) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 7. Dezember 1906. 
Pischek. von Marchtaler.
	        
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