Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

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Muster 12. 
Als Ziffer 4 ist einzufügen: 
„4. Im dienstlichen Verkehre mit Vorgesetzten ist der Rekrut der militärischen Disziplin 
unterworfen.“ 
Muster 16. 
Zwischen dem 3. und 4. Absatz ist als neuer Absatz einzufügen: 
„Im dienstlichen Verkehre mit Vorgesetzten ist der Freiwillige der militärischen 
Disziplin unterworfen.“ 
Muster 21 erhält folgende Fassung: 
Muster 21 zu § 127. 
Aamentliche Fiste Mr. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
der seitens der (Eisenbahnverwaltung) für Feldeisenbahnformationen 
ausgewählten Offiziere und Mannschaften aus dem Landwehrbezirke 
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Erläuterungen. 
1. Jede Liste ist auf ein besonderes Blatt zu schreiben, so daß dieselben einzeln zu versenden sind. Die 
Listen sind zu numerieren. 
2. Innerhalb der einzelnen Listen sind die Beamten usw. derselben Dienststellung hintereinander aufzuführen. 
3. Den gesammelten Listen jeder Bahnverwaltung ist eine summarische Übersicht beizufügen, welche folgende 
Spalten enthält:
	        
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