Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

863 
46. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
  
Ausgegeben Stuttgart, Montag, den 31. Dezember 1906. 
Inhalt: 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Deutsche Arzneitaxe für das Jahr 1907. Vom 
21. Dezember 1906. 
  
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Deutsche Arzueitare für das Jahr 1907. 
Vom 21. Dezember 1906.7) 
Nachstehend wird die Deutsche Arzneitaxe 1907 zur Nachachtung bekannt gegeben. 
Bezüglich der Gewährung von Preisnachlässen wird, soweit nicht besondere Verein- 
barungen bestehen, folgendes vorgeschrieben: 
1) Bei Arzneilieferungen an öffentliche Anstalten und Kassen und an solche Vereine 
und Anstalten, welche der öffentlichen Armenpflege dienen, findet, wenn der Tax- 
betrag der vierteljährlichen Lieferung 20 „ übersteigt, bei Bezahlung binnen 
3 Monaten nach übergabe der Rechnung ein Abzug von 10 statt, insoweit 
dadurch der Rechnungsbetrag nicht unter 20 ∆ herabsinkt. 
  
“, Sonderabdrücke der Arzneitaxe in Buchform, das gebundene Exemplar zum Preis von 1 4 20 M 
(Porto wird mit 20 W besonders berechnet) können von der Druckerei des Regierungsblatts (Buchdruckerei 
Chr. Scheufele in Stuttgart, Christophstr. 26) bezogen werden.
	        
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