Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

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11. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
  
  
  
Ausgegeben Stuttgart, Samstag, den 31. März 1906. 
Inhalt: 
Gesetz, betreffend die Beschaffung von Geldmitteln für außerordentliche Bedürfnisse der Staatseisenbahnverwal- 
tung in der Finanzperiode 1905006. Vom 28. März 1906 — Verfügung der Ministerien der Justiz, der 
answärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, des Innern, des Kirchen= und Schulwesens und der 
Finanzen, betreffend die Annahme von Banknoten der Reichsbank bei den Staatskassen. Vom 28. Feb- 
ruar 1906. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend das Verbot der öffentlichen Ankündigung 
von Dr. Sandens Elektrischem Gürtel. Vom 22. März 1906. 
  
Gesetz, 
betreisend die BLeschaffung von Geldmitteln für außerordentliche edürfnisse der Staatseisenbahn- 
verwaltung in der Finanzperiode 1905/06. Vom 23. März 1906. 
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums und unter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Art. 1. 
Zu Grunderwerbungen und Vorarbeiten für den Umbau des Hauptbahnhofs 
Slttgart und die damit zusammenhängenden Neu= und Erweiterungsbauten werden als 
deitere Rattt... 838200000— 
beßimmt.
	        
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