Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1906. (83)

12. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
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Ausgegeben Stuttgart, Montag, den 9. April 1906. 
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Inhalt: . 
Verfügung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, betreffend die Dienstprüfungen für Hauptlehrerinnen 
*§3 höheren Mädchenschulen. Vom 28. März 190 
  
  
Verfügung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, 
betreffend die Dieustpräfungen für Hauptlehrerinnen an höheren Mädcheunschulen. 
Vom 28. März 1906. 
Betreffs der Dienstprüfungen der Hauptlehrerinnen an höheren Mädchenschulen 
wird mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner Königlichen Majestät vom 
heutigen Tage nachstehendes verfügt: 
§ 1. 
Die Befähigung zur Anstellung als Hauptlehrerin an höheren Mädchenschulen wird 
je nach dem Lehrauftrag erworben durch die erfolgreiche Erstehung der Dienstprüfung 
für hauptlehrerinnen an unteren und mittleren Klassen höherer Mädchen- 
schulen oder der Dienstprüfungen für Lehrerinnen an oberen Klassen 
höherer Mädchenschulen, als welche die Dienstprüfungen für das humanistische oder 
das realistische Lehramt (Reg. Bl. 1898 S. 85 ff. und S. 180 ff.) gelten; die Erstehung 
der letzteren befähigt zugleich zur Anstellung an unteren und mittleren Klassen.
	        
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