Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1909. (86)

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Muster 2 
Gu § 18.) 
Zeugnis 
der 
Prüfungskommission in 
über die 
zahnärztliche Vorprüfung des Studierenden der Zahnheilkunde 
Dem Studierenden der Zahnheilkunde 
  
aus ist bei der mit ihm abgehaltenen Vorprüfung 
1. in der Anatomie die Zensur: 
2.= .= Physiologie = 
3.= . Physik 
4. . Chemie 
b. - Zahnersatzkunde .. 
[fomitdieGesamtzenfur............·.. ]erteiltworden. 
(FallsderStudierendeeineWiederholungsprüfungabzulegenhat,unterFortfallvon[]: 
Die Prüfung in – darf frühestens 
nach wiederholt werden, jedoch hat die 
Meldung zur Wiederholungsprüfung spätestens bis zum zu erfolgen.) 
* , den ten 19 
Der Vorsitzende der Prüfungskommission. 
(Name.) 
(Siegel der 
Prüfungskommisston.)
	        
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