Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1909. (86)

121 
Muster 3 
(zu § 18). 
Zeugnis 
der 
Prüfungskommission in 
über die 
erste 
zweile Wiederholung der zahnärztlichen Vorprüfung seitens des Studierenden der 
Zahnheilkunde 
Dem Studierenden der Zahnheilkunde 
aus ist bei der mit ihm abgehaltenen 
Vorprüfung ersten zweiten irtKicen. 
Wieder- Wieder- GWrutunge:= 
holungs- holungss ins an- 
prüfung prüfung zubeften.? 
am am am 
ausweislich des beigefügten Zeugnisses (oder bei zweiler 
Wiederholung: der beigefügten Zeugnisse) 
1. in der Anatomie die Zensur: 
2 * Phyfiologie — 
3. Physik. "] 
4. Chemie 
ö. - Zahnersatzkunden. - = : 
ssomit die Gesamtzenir... — erteilt worden. 
(Falls der Studierende eine fernere Wiederholungsprüfung abzulegen hat, unter Fortfall von /#: 
Die Prüfung in darf frühestens 
nach.................................................................................·... wiederholt werden, jedoch hat die Meldung 
zur Wiederholungsprüfung spätestens bis zum zu erfolgen.) 
„ den ten 19 
Der Vorsitzende der Prüfungskommission. 
(Name.) 
(Siegel der 
Prüfungskommission.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.