Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1909. (86)

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Bekanntmachung des Instizministerinms, 
betreffend die Ernennung eines ordentlichen und eines srellvertretenden Mitglieds der Sach- 
verstäundigenkammer für Werke der bildenden Künste für Württemberg, Baden und Pessen. 
Vom 12. Juli 1909. 
Seine Königliche Majestät haben am 9. Juli ds. Is. allergnädigst geruht, 
den Professor Dr. Theodor Fischer in München seinem Ansuchen gemäß von der 
Verrichtung als Mitglied der Sachverständigenkammer für Werke der bildenden Künste 
für Württemberg, Baden und Hessen zu entheben und 
das bisherige stellvertretende Mitglied Oberbaurat Jassoy, Professor an der Tech- 
nischen Hochschule in Stuttgart, zum ordentlichen Mitglied, ferner 
an dessen Stelle den Professor Dr. Weizsäcker an derselben Hochschule zum stell- 
vertretenden Mitglied der genannten Kammer zu ernennen. 
Dies wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 15. November 1907 
(Reg. Bl. S. 781) hiemit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 12. Juli 1909. 
Schmidlin. 
  
LBekanntmachung des Ministeriums des Jnnern, 
betreffend den Lestand der Eichimter. Vom 15. Juli 1909. 
Die Befugnisse des Eichamts Göppingen sind auf die Eichung von Wagen für 
alle Belastungen ausgedehnt worden. 
Stuttgart, den 15. Juli 1909. 
Pischek. 
  
Hekauntmachung des Ministeriums des Junern, 
betreffend die prüfungsordunng für Zahnärzte. Vom 20. Juli 1909. 
Die in Nr. 17 S. 172 des Zentralblattes für das Deutsche Reich von 1909 ent- 
haltene Bekanntmachung wird in nachstehendem veröffentlicht. 
Stuttgart, den 20. Juli 1909. 
Pischek.
	        
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