Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1909. (86)

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Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
     
  
Ausgegeben Stuttgart, Montag den 9. August 1909. 
  
Inhalt: 
Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Einrichtung und den Betrieb gewerblicher Anlagen, in 
denen Thomasschlacke gemahlen oder Thomasschlackenmehl gelagert wird. Vom 30. Juli 1909. S. 145.— 
Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend den ollzug des Weingesetzes. Vom 3. August 1909. 
S. 146. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Dienstbezeichnung des Kanzlei- 
ersonals des Landjägerkorps. Vom 28. Juli 1909. S. 147. — Bekanntmachung des Ministeriums des 
ert betreffend die Auflösung des Vereins für das Privatkrankenhaus in Ludwigsburg. Vom 31. Juli 1909. 
.147. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Ermächtigung 
zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in Spanien. Vom 22. Juli 1909. S. 148. 
  
Verfügung des Ministeriums des Innern#, 
belreffend die Einrichtung und den Hetrieb gewerblicher Aulagen, in denen Themasschlacke 
gemahlen oder Thomasschlackenmehl gelagert wird. Vom 30. Juli 1909. 
Die in § 16 Abs. 1 und § 20 Abs. 2 der Bekanntmachung des Reichskanzlers 
vom 3. Juli 1909 (Reichs-Gesetzbl. S. 543), betreffend die Einrichtung und den Betrieb 
gewerblicher Anlagen, in denen Thomasschlacke gemahlen oder Thomasschlackenmehl ge- 
lagert wird, der höheren Verwaltungsbehörde zugewiesenen Befugnisse sind von den 
Kreisregierungen wahrzunehmen. 
Stuttgart, den 30. Juli 1909. 
Pischek.
	        
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