Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1909. (86)

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84. 
Weitere Vorschriften hinsichtlich der Grenzen der am Weinbau beteiligten Gebiete 
und des überwachungsdienstes bleiben vorbehalten. 
Stuttgart, den 3. August 1909. 
Pischek. 
  
Lekanntmachung des Mirnisteriums des JInnern, 
betreffend die Dienstbezeichunng des fKanzleipersonals des Laudjägerkorps. Vom 28. Juli 1909. 
Seine Königliche Majestät haben am 25. Juli ds. Is. unter Abänderung der für 
das Kanzleipersonal des Landjägerkorps bisher eingeführten Dienstbezeichnungen aller- 
gnädigst zu verfügen geruht, daß künftig der Korpsstabsfourier als „Korpsstabssekretär", 
die Korpsfouriere als „Korpsstabskanzlisten“ und die Bezirksfouriere als „Stabskanzlisten“ 
bezeichnet werden. 
Stuttgart, den 28. Juli 1909. 
Pischek. 
  
Bekanntmachung des Ministerinms des Junern, 
betreffend die Auflösung des Vereins für das Privatkrankenhaus in kudwigsburg. 
Vom 31. Juli 1909. 
Nachdem der Verein für das Privatkrankenhaus in Ludwigsburg sich unter dem 
16. März 1908 aufgelöst hat und dessen Vermögen auf die unter dem 1. Juni 1908 
genehmigte Stiftung Privatkrankenhaus in Ludwigsburg (vergl. Bekanntmachung vom 
23. Juni 1908, Reg. Bl. S. 137) übergegangen ist, ist die dem Verein für das Privat- 
krankenhaus in Ludwigsburg vermöge Allerhöchster Entschließung vom 14. Mai 1868 
(Reg. Bl. S. 208) verliehene juristische Persönlichkeit erloschen. 
Stuttgart, den 31. Juli 1909. 
Pischek.
	        
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