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Art. 6.
Zu den in Art. 1 des Gesetzes vom 13. August 1907, betreffend den Umbau des
Hauptbahnhofs Stuttgart und weitere Eisenbahn-Neu= und Erweiterungsbauten zwischen
Ludwigsburg und Plochingen (Reg. Bl. S. 355), zur Ausführung bestimmten Bauten
tritt hinzu:
der viergleisige Ausbau der Strecke Untertürkheim—Plochingen.
Für diese Bauten werden als fünfte Rate 18 000 000 J/1 bestimmt.
Art. 7.
Für sonstige Erweiterungen und Verbesserungen an den im Betrieb befindlichen
Bahnen werden 11 135 000 bestimmt und zwar:
1. für die Erweiterung des Bahnhofs Mühlacker als fünfte Rate 4500000 J,
2. für die Erweiterung der Station Asperg als erste Rate 50 000 J4,
3. für die Erweiterung des Bahnhofs Frrerdathe als fünfte und
letzte Rate . 200 000 -,
4. für die Erweiterung der Lokomotivwerkstätte in 1 Eßlingen als
erste Rattet . 300000 4,
5. für die Erwerbung des Anwesens der Maschinenfabrik Eßlingen
in Eßlingen . 1500000 ,
6. für die Erweiterung des Bahnhofs. Göppingen als erste Nate 800 000 ,
7. für die Erweiterung der Station Eislingen als erste Rate 350 000 44,
8. für die Erweiterung des Bahnhofs Ulm als sechste Rate . 2300 000 4,
9. für die Erweiterung des Bahnhofs Pforzheim als vierte Rate. 800 000 4,
10. für die Erweiterung der Station Dill-Weißenstein als zweite Rate 120000 4,
11. für den Bau eines lri auf der Station Monbach—
Neuhausen . 160000.-«,
12. für die Erweiterung der Station Stuttgart Westbahnhof as
dritte Rate 270 000 MA,
13. für die Erweiterung des Vohnhofs Neutlingen als vierte Nate 1 000000 “4,
14. für die Erweiterung des Bahnhofs Tübingen einschließlich der
Erweiterung der dortigen Werkstätte als dritte Rate
. 1500 000 4,
. für die Erweiterung der Station Schwenningen als zweite Rate
300 000 4