Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1909. (86)

385 
ihrer Verbindung mit dem Schiffe derart beschaffen ist, daß sie eine andauernd 
sichere Tätigkeit erwarten läßt, sowie ob die Maschinenkammer hinreichend Raum 
bietet, damit der Dienst bei den Kesseln bequem verrichtet und alle Teile des 
Bewegungsapparates untersucht werden können; 
b) ob die Maschinenkammer von den Kajüten und von den Laderäumen durch 
Schotten aus Eisenblech getrennt ist, und ob alle nötigen Vorsichtsmaßregeln 
zur Verhütung von Feuersgefahr getroffen sind; 
I) ob die Dampfkessel in ihrer Aufstellung nach Maßgabe der polizeilichen Be- 
stimmungen über Anlegung von Dampfkesseln amtlich erprobt, beziehungsweise 
ob sie seit weniger als Jahresfrist amtlich revidiert und vorschriftsmäßig be- 
funden sind; 
d) ob — insbesondere bei zum Personenverkehr bestimmten Dampfschiffen — die 
Treppen und Geländer auf Deck und außenseits gehörig sicher, die Offnungen 
im Deck mit Vorrichtungen gegen unversehenes Hineinfallen verwahrt und — bei 
Raddampfern — die Türen zu den Rädern gehörig verschließbar eingerichtet, 
ob die Offnungen in der Schiffsschale, die tiefer liegen als die Linie der größten 
zulässigen Eintauchung, mit zweckentsprechendem Abschluß versehen und ob Not- 
ausgänge aus dem Kesselraum, aus der Maschinenkammer und aus den Kajüten 
in genügender Zahl und in zweckentsprechender Einrichtung angebracht sind. 
Bei wiederholter Untersuchung eines Schiffes ist namentlich auch auf etwaige 
Abnützung, begonnene Zerstörung der einzelnen Teile durch Fäulnis oder Rostbildung, 
sowie auf die Zweckmäßigkeit der vorgenommenen Anderungen oder Erneuerungen zu achten. 
4. Bei Motorschiffen (Schiffen, welche mittels Petroleum-, Benzin-, Naphtha-, 
oder dergleichen, auch Elektro-Motoren bewegt werden) außer den in Ziff. 1, beziehungs- 
weise Ziff. 2 vorgeschriebenen Feststellungen: 
a) ob der Motor und der Treibapparat (Propeller) so beschaffen und angebracht 
sind, daß sie eine sichere Tätigkeit erwarten lassen, sowie ob die Motorkammer 
bequem zugänglich ist, gut gelüftet werden kann und hinreichend Raum bietet, 
damit die Bedienung des Apparates nicht behindert ist und derselbe in allen 
Teilen leicht untersucht werden kann;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.