Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1909. (86)

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Aulage I. 
Prüfungsurkunde. 
dem 
Das der " ......... 
zu.· 
.hölzerne .genannt...........................-............................................ 
gehoͤrige eiserne ain bezeichnet mit Nummer 
von einer Ladefähigkeit von Tonnen 
ist in allen seinen Teilen und Zubehörungen untersucht, mit der größten zulässigen Eintauchung in nach- 
folgend aufgeführter Weise bezeichnet und mit der im folgenden Verzeichnis angeführten Bemannung und 
Ausrüstung versehen für die Bodenseeschiffahrt tauglich befunden worden. 
Auf Grund dieser Urkunde darf dieses Fahrzeug zur Bodenseeschiffahrt so lange benützt werden, als es 
sich in dem erwähnten Zustande befindet, und bis eine wesentliche Anderung oder Erneuerung wichtiger 
Schiffsteile vorgenommen wird. 
Urkundlich unter amtlicher Vollziehung und Besiegelung.
	        
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