Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1909. (86)

Signal- 
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III. Alarm- und Notlignale. 
  
  
  
  
Name und Bedeutung Art und Weise 
der Signalisierung 
Beantwortung 
des Signals 
  
I 
des Signals 
  
Alarmsignal 28 Haseusperr. 
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l 
Das Alarmsiane# u zu geben, um Mindestens 7 kurze rasch aufein- 
ein anderes Schiff auf eine drohende anderfolgende Pfiffe, Töne oder 
Gefahr aufmerksam zu machen, oder Glockenschläge. Das Alarmsignal 
von einem Dampf= oder Motorschiff ist von den Dampfschiffen mit der 
ohne beigesetztes Segel, wenn es 6 einfachen Dampfpfeife (Einklang- 
manöpvrierunfähig oder sonst außer- 1 pfeife) oder mit der Glocke, von 
1 stande ist, vorschriftsmäßig auszu= allen anderen Schiffen mit dem 
Nebelhorn zu geben. 
Ist mit dem gleichen Signale 
mit Dampfpfeife, bezw. Nebel- 
horn zu beantworten. 
  
  
16 
  
weichen, und sich ein anderes Schiff 
ihm in gefahrdrohender Weise 
nähert (§ 11, Ziff. 6 und 7 und 
§ 13, Ziff. 2). 
Als Hafensperrsignal gilt dieses 
Signal, wenn es von einem Hafen 
aus gegeben wird; in diesem Falle 
haben alle den Hafen anlaufenden 
Fahrzeuge solange vor demselben 
zu warten, bis das Hafenöffnungs= 
signal gegeben wird (§ 13 Ziff.7). 
  
« Netsignal 
1 ist zu geben, um Hilfe zu erlangen, 
wenn das eigene Schiff in Not 
oder Gesnhr ist (§ 14). 
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l 
Steht zur Abgabe des Hafensperr- 
signals keine Dampfpfeife zur Ver- 
fügung, so kann das Signal auch 
mit dem Nebelhorn oder mit der 
Glocke gegeben werden. 
  
Ist von den Schiffen mit dem 
Alarmsignal und von den 
Häfen mit Kanonenschüssen, 
bei Nacht von den Häfen 
außerdem mit dem Abbrennen 
von Blickfeuern zu beant- 
worten. 
Mindestens 7 lange, rasch aufein- 
anderfolgende Pfiffe oder Töne in 
mehrfacher Reihenfolge. 
Das Notsignal ist von den Dampf- 
schiffen mit der Dreiklangpfeife zu 
geben. 
Neben diesen akustischen Signalen 
ist bei Tage die Notflagge am Mast- 
top, am Bugflaggenstock oder an 
einer Stange zu hissen. Bei Nacht 
sind auf den Dampfschiffen Blick- 
feuer von 10 Minuten Brenndauer 
und abwechselnd roter und grüner 
Farbe von einem möglichst hohen) 
  
Punkte des Schiffes abzubrennen. 
Das mit der Kanone abzugebende 
Toignal besteht aus mindestens 
dreimal drei Kanonenschüssen. 
  
 
	        
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