Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1909. (86)

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den Preisansätzen für die zur Herstellung im Einzelfalle verwendeten 
Arzneimittelmengen und der Vergütung für die zur Herstellung erforder- 
lichen Arbeiten. Für die nachstehend unter c, d, 8g, h, i, k aufgeführten 
Arten von galenischen Arzneimitteln wird noch ein Zuschlag zur Aus- 
Kleichung des bei der Herstellung sich ergebenden Materialverlustes hinzu- 
gezählt. Maßgebend ist die Herstellungsmenge von 1 kgjbei solchen galenischen 
Arzneimitteln, die von Apotheken mittleren Geschäftsumfanges in Mengen 
unter 1 kg hergestellt zu werden pflegen, ist die Menge von 100 
maßgebend. 
Die Preisansätze für die verwendeten Arzneimittelmengen werden 
durch Teilung der entsprechenden Grundansätze im Verhältnis der ver- 
arbeiteten Mengen ermittelt. 
Für die Anfertigung wird, 
sofern die Herstellungsmenge von 1 kg der Preisberechnung 
zugrunde gelegt wird, die entsprechende, nachstehend bestimmte 
Vergütung, 
sofern die Herstellungsmenge von 100 g der Preisberechnung 
zugrunde gelegt wird, ein Zehntel dieser Vergütung 
in Ansatz gebracht, ausgenommen jedoch die Fälle unter a, b und k. 
Zur Ausgleichung des bei der Herstellung sich ergebenden durch- 
schnittlichen Materialverlustes von 10 vom Hundert wird bei den oben 
aufxgeführten Arten von galenischen Arzneimitteln dem aus den Preisansätzen 
und der Vergütung berechneten Betrage ein Neuntel zugeschlagen. 
Als Vergütungen sind in die Berechnung einzusetzen: 
a) bei der Herstellung von Extrakten auf je 1 kg der aus- 
zuziehenden Stoffe 
bei dünnen Extrakten 3,00 4 
" dicken - 6,00 
-trockenen - 12,00 
Fluid- 6,00 
bei der Anfertigung von trockenen, narkotischen Ex- 
trakten aus dicken Extrakten auf 50 g des dicken Extrakts 1,25 
b) bei der Herstellung von Destillaten einschließlich aller 
Nebenarbeiten, für je 1 kg des Destillats 
bei spirituösen oder ätherischen 1,50 
bei wässerigen. 1,00
	        
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