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den Preisansätzen für die zur Herstellung im Einzelfalle verwendeten
Arzneimittelmengen und der Vergütung für die zur Herstellung erforder-
lichen Arbeiten. Für die nachstehend unter c, d, 8g, h, i, k aufgeführten
Arten von galenischen Arzneimitteln wird noch ein Zuschlag zur Aus-
Kleichung des bei der Herstellung sich ergebenden Materialverlustes hinzu-
gezählt. Maßgebend ist die Herstellungsmenge von 1 kgjbei solchen galenischen
Arzneimitteln, die von Apotheken mittleren Geschäftsumfanges in Mengen
unter 1 kg hergestellt zu werden pflegen, ist die Menge von 100
maßgebend.
Die Preisansätze für die verwendeten Arzneimittelmengen werden
durch Teilung der entsprechenden Grundansätze im Verhältnis der ver-
arbeiteten Mengen ermittelt.
Für die Anfertigung wird,
sofern die Herstellungsmenge von 1 kg der Preisberechnung
zugrunde gelegt wird, die entsprechende, nachstehend bestimmte
Vergütung,
sofern die Herstellungsmenge von 100 g der Preisberechnung
zugrunde gelegt wird, ein Zehntel dieser Vergütung
in Ansatz gebracht, ausgenommen jedoch die Fälle unter a, b und k.
Zur Ausgleichung des bei der Herstellung sich ergebenden durch-
schnittlichen Materialverlustes von 10 vom Hundert wird bei den oben
aufxgeführten Arten von galenischen Arzneimitteln dem aus den Preisansätzen
und der Vergütung berechneten Betrage ein Neuntel zugeschlagen.
Als Vergütungen sind in die Berechnung einzusetzen:
a) bei der Herstellung von Extrakten auf je 1 kg der aus-
zuziehenden Stoffe
bei dünnen Extrakten 3,00 4
" dicken - 6,00
-trockenen - 12,00
Fluid- 6,00
bei der Anfertigung von trockenen, narkotischen Ex-
trakten aus dicken Extrakten auf 50 g des dicken Extrakts 1,25
b) bei der Herstellung von Destillaten einschließlich aller
Nebenarbeiten, für je 1 kg des Destillats
bei spirituösen oder ätherischen 1,50
bei wässerigen. 1,00