Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1909. (86)

66 
Nach diesem Plan ist die Bahn nach den Vorschriften der Eisenbahn-Bau= und 
Betriebsordnung vom 4. November 1904 als Nebenbahn mit normaler Spurweite anzu- 
legen. Ihre Länge beträgt 12,9 km. Sie führt nach Verlassen des Bahnhofs Balingen 
auf eine Länge von 1400 m neben dem bestehenden Hauptgleis der Hohenzollernbahn 
her bis zu dem übergang der Hauptbahn über die Steinach, biegt dann in das Steinachtal 
ein und erreicht bald darauf den Bahnhof Endingen. In ihrer Fortsetzung verbleibt die 
Bahn auf der linken Seite des Steinach-- und des Brühlbachtals bis zum Bahnhof 
Erzingen; hinter dieser Station beginnt auf dem linken Hang des Katzenbachtals der 
Aufstieg zum Bahnhof Dotternhausen-Dormettingen. Die Bahn überschreitet im weiteren 
Verlauf die Staatsstraße Balingen-Schömberg schienengleich und erreicht beim Palmbühl 
ihren höchsten Punkt zwischen dem Eyach= und dem Schlichemtal. Nach einer Ausbiegung 
talaufwärts unter gleichzeitiger mäßiger Senkung überschreitet sie auf einem 76 m langen 
und 19 m hohen Viadukt das Tal der Schlichem, um dann wieder anzusteigen bis zur 
Endstation Schömberg, die rechts von der Staatsstraße Schömberg-Spaichingen an- 
gelegt wird. 
An Stationen sind außer der Station Balingen vorgesehen: Endingen, Erzingen, 
Dotternhausen-Dormettingen und Schömberg. 
In dem Verfahren zum Zweck der Zwangsenteignung wird die Staatseisenbahn- 
verwaltung durch die Bauabteilung der Generaldirektion der Staatseisenbahnen vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt. 
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser 
Verordnung beauftragt. 
Gegeben Stuttgart, den 4. Mai 1909. 
Wilheln. 
Weizsäcker. Pischek. v. Marchtaler. Fleischhauer. Schmidlin. Geßler. 
  
Verfügung des Justizministerinms, 
betreffend die Vollziehung der Freiheitsstrafen. Vom 14. Mai 1909. 
Um eine Vermehrung des Gefangenenstandes in dem Zellengefängnis Heilbronn 
unter gleichzeitiger Entlastung des Landesgefängnisses in Hall herbeizuführen, erhält der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.