66
Nach diesem Plan ist die Bahn nach den Vorschriften der Eisenbahn-Bau= und
Betriebsordnung vom 4. November 1904 als Nebenbahn mit normaler Spurweite anzu-
legen. Ihre Länge beträgt 12,9 km. Sie führt nach Verlassen des Bahnhofs Balingen
auf eine Länge von 1400 m neben dem bestehenden Hauptgleis der Hohenzollernbahn
her bis zu dem übergang der Hauptbahn über die Steinach, biegt dann in das Steinachtal
ein und erreicht bald darauf den Bahnhof Endingen. In ihrer Fortsetzung verbleibt die
Bahn auf der linken Seite des Steinach-- und des Brühlbachtals bis zum Bahnhof
Erzingen; hinter dieser Station beginnt auf dem linken Hang des Katzenbachtals der
Aufstieg zum Bahnhof Dotternhausen-Dormettingen. Die Bahn überschreitet im weiteren
Verlauf die Staatsstraße Balingen-Schömberg schienengleich und erreicht beim Palmbühl
ihren höchsten Punkt zwischen dem Eyach= und dem Schlichemtal. Nach einer Ausbiegung
talaufwärts unter gleichzeitiger mäßiger Senkung überschreitet sie auf einem 76 m langen
und 19 m hohen Viadukt das Tal der Schlichem, um dann wieder anzusteigen bis zur
Endstation Schömberg, die rechts von der Staatsstraße Schömberg-Spaichingen an-
gelegt wird.
An Stationen sind außer der Station Balingen vorgesehen: Endingen, Erzingen,
Dotternhausen-Dormettingen und Schömberg.
In dem Verfahren zum Zweck der Zwangsenteignung wird die Staatseisenbahn-
verwaltung durch die Bauabteilung der Generaldirektion der Staatseisenbahnen vertreten.
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt.
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser
Verordnung beauftragt.
Gegeben Stuttgart, den 4. Mai 1909.
Wilheln.
Weizsäcker. Pischek. v. Marchtaler. Fleischhauer. Schmidlin. Geßler.
Verfügung des Justizministerinms,
betreffend die Vollziehung der Freiheitsstrafen. Vom 14. Mai 1909.
Um eine Vermehrung des Gefangenenstandes in dem Zellengefängnis Heilbronn
unter gleichzeitiger Entlastung des Landesgefängnisses in Hall herbeizuführen, erhält der