Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1909. (86)

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Bekauntmachung. 
An Stelle des Dr. Th. Lackmann (Bekanntmachung vom 10. Mai 1905, Zentralblatt 
S. 126),“) welcher seinen Wohnsitz in Buenos Aires und damit seine Tätigkeit als Untersuchungs- 
arzt aufgegeben hat, ist dem praktischen Arzte Dr. Friedrich Wilhelm Delius in Buenos 
Aires auf Grund des § 42 Ziffer 2 der Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, die im 
§ 42 Ziffer 1 a bis c ebendaselbst bezeichneten Zeugnisse über die Tauglichkeit derjenigen militär- 
pflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in Argentinien oder Uru- 
guay haben. 
Berlin, den 30. April 1909. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Just. 
  
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des friegsweseus, 
betreffeud die Ermächtigung zur Ausslellung ärztlicher Zeugnisse für militärpstichtige Deutsche in 
Brasilien. Vom 14. Mai 1909. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem vorbezeichneten Betreff erlassene 
Betkanntmachung vom 30. April 1909 (Zentralblatt für das Deutsche Reich von 1909 
Nr. 19 S. 208) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 14. Mai 1909. 
Pischek. von Marchtaler. 
Bekanntmachung. 
Dem praktischen Arzte Dr. Heinrich von Aschen in Scoo Paulo ist auf Grund des § 42 
Ziffer 2 der Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der im § 42 Ziffer 1a 
bis c ebendaselbst bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen 
auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in Brasilien haben. 
Berlin, den 30. April 1909. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Just. 
  
*) Württ. Reg. Bl. von 1905 S. 93.
	        
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