18.
23.
29.
17.
17.
VI
Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Staatseisenbahnverwaltung
zur Erwerbung des für den viergleisigen Ausbau der Hauptbahnstrecke Zuffenhausen—Ludwigsburg
und für die damit zusammenhängenden Bahnhof-Umbauten und -Erweitcrungen erforderlichen
Grundeigentums im Wege der Zwangsenteignung. 212.
.Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Gebühren für die Prüfung von
Dampfkesseln. 214.
Regierung des Donaukreises. Bekanntmachung, betreffend die Vereinigung eines
Teils des Bezirks der Gesamtgemeinde Schnetzenhausen, Oberamts Tettnang, mit dem Bezirk
der Stadtgemeinde Friedrichshafen. 220.
Justizministerium. Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung der von der verstorbenen
Freiin Julie von Wöllwarth-Lauterburg errichreten Familienstiftung in Hohenroden, Gemeinde
Essingen. 220.
Gesetz, betreffend die Verlängerung der Befugnis der Württembergischen Notenbank in Stuttgart
zur Ausgabe von Banknoten. 223.
Mai.
Gesetz, betreffend einen Ersten Nachtrag zu dem Finanzgesetz für die Finanzperiode 1. April 1909
bis 31. März 1911. 217.
Gesetz, betreffend einen Zweiten Nachtrag zu dem Finanzgesetz für die Finanzperiode 1. April 1909
bis 31. März 1911. 218.
-Gesetz, betreffend einen Dritten Nachtrag zu dem Finanzgesetz für die Finanzperiode 1. April 1909
bis 31. März 1911. 219.
f. Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen. 224.
— Berichtigung. 260.
fl. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabtei-
lung. Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Nebenbahn von
Weingarten nach Niederbiegen und einer Straßenbahn von Weingarten nach Baienfurt. 227.
. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsab-
teilung. Bekanntmachung, betreffend die Anderung der Genehmigungsurkunde für die Neben-
bahnen Jagstfeld—Neuenstadt, Vaihingen—Enzweihingen und Amstetten—Gerstetten. 242.
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsab-
teilung. Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Nebenbahn
von Neuenstadt am Kocher nach Ohruberg und die neue Fassung der Genehmigungsurkunde für die
Strecke Jagstfeld—Neuenstadt. 244.
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Zulassung von in der Nähe der
württembergischen Grenze wohnhaften, einem andern deutschen Bundesstaat angehörigen Hebammen
zur Ausübung ihrer Berufstätigkeit in Württemberg. 258.