Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

180 
den Bahnbetrieb auf dem Staatsgebiet der anderen Verwaltung von jeder Staats-, 
Gemeinde-, Bezirks= und Kreisabgabe befreit sein. 
Stuttgart, den 12. Dezember 1908. 
Metzger Schulz 
Königlich Württembergischer Ministerialrat. Großh. Badischer Ministerialdirektor. 
Nachtragsübereinkommen 
zu dem Staatsvertrag zwischen Württemberg und Baden vom 12. Dezember 1908. 
Die Königlich Württembergische und die Großherzoglich Badische Regierung haben 
zur Ergänzung des Staatsvertrags vom 12. Dezember 1908 über die Herstellung weiterer 
Eisenbahnverbindungen zwischen den beiderseitigen Staatsgebieten Bevollmächtigte er- 
nannt, die folgendes vereinbart haben: 
1. Falls die Württembergische Regierung die spätere Fortsetzung der Nebenbahn 
Bretten—Kürnbach über Sternenfels nach Leonbronn zum Anschluß an die Bahr 
Lauffen am Neckar—Leonbronn wünschen würde, wird von Baden die Strecke vor 
Kürnbach bis zur badisch-württembergischen Landesgrenze, von Württemberg die 
weitere Strecke je auf eigene Rechnung hergestellt werden. Im übrigen finder 
auch auf den Bau und Betrieb der Strecke Kürnbach—Leonbronn die Bestimmunger 
des Staatsvertrags vom 12. Dezember 1908 und des Schlußprotokolls hiezu sinn- 
gemäße Anwendung. 
2. Dieses Übereinkommen soll mit dem Staatsvertrag ratifiziert werden und 
hierauf mit diesem Vertrag gleiche Kraft und Gültigkeit haben. 
So geschehen Pforzheim, den fünfzehnten Dezember im Jahre Eintausend neun 
hundert und zehn. 
Schall Schulz 
Königlich Württembergischer Direktor. Großh. Badischer Ministerialdirektor und Geheimerat
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.