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Gesamtverzeichnis
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß § 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von
Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt sind.
Vemerkung:
Die mit bezeichneten Anstalten gymnasialen oder realgymnasialen Charakters sind befugt, Be-
fähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen beziehungsweise Eng-
lischen befreiten Schülern auszustellen, wenn diese an dem für jenen Unterricht eingeführten
Ersatzunterrichte regelmäßig teilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda
ein Zeugnis über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
Abersicht.
Offentliche Lehranstalten. Seite 1 Seite
Gymnasien (A.a) 6838 Realschulen (C. e) . 6 660
Realgymnasien (Aa.000)0 648 1 Offentliche Lehrerseminare (C.d) !— 667
Oberrealschulen (A. e).. . . . .. . . . . .. 652 Andere öffentliche Lehranstalten (C.lo) 671
Progymnasien (6.33 . . . ... 655 Privat-Lehranstalten:
Realprogymnasien (B.5h5) . ... 656 a) Lehrerseminren 672
Realschulen Goc . ... 656 b) Andere Privat-Lehranstalten 672
Progymnasien ((0..a) 657 Lehranstalten in den Schutzgebietten 675
Realprogymnasien (Cb-b0obo0 30 658 Lehranstalten im Ausland.. ... ... 675
ffentliche Tehranstalten.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse, d. h.
der einjährige, erfolgreiche Besuch der Untersekunda (nach weit verbreiteter Bezeichnung)
bei Vollanstalten, zur Darlegung der Befähigung genügt.
a. Gymnasten.
Altona: Gymnasium (verbund it Realgym-
I. Königreich Preußen. 3 zmasumt erbunden mit Realgym
Aachen: Kaiser Karls-Gymnasium, Andernach,
Kaiser Wilhelms-Gymnasium, Anklam,
Allenstein, Alrnsberg,