Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

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Geprüft und für das Jahr 19 festgestellt auf den Katasterbetrag von 
–4 9. 
Für das Jahr 19. ist der Umlagefuß festgesetzt auf 
von 100 MA Umlagekataster. 
Hienach berechnet sich der Beitrag der jenseitigen Gemeinde auf 
  
welche nach Abzug der etwaigen Vorschußzahlungen und der Vergütungen für die Umlegung und den 
Einzug der Beiträge 
dbinnen zwei Monaten— 
an unsere Kasse abzuliefern sind. 
, den 
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft für den Württ. kreis. 
Der Vorsitzende des Vorstands: 
An den Gemeinderat
	        
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