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Lau—
fende Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen: Bemerkungen.
Nr.
(Noch](Noch: der Militärintendantur usw.) Soltau, des Lehr-Regiments der Feld.
II.) artillerie-Schießschule, des Lehr-Regi-
der
ments der Fußartillerie-Schießschule,
des Präses der verkehrstechnischen
Prüfungskommission, des Direktors der
Militär-Eisenbahn, des Chefs der Ver-
suchsbatterie der Artillerie-Prüfungs-
kommission, des Kommandeurs der
Kriegstelegraphenschule, der Verkehrs-
offiziere vom Platz in den Festungen
sowie der Kommandeure der Land-
wehrbezirke Berlin?);
. der Platzmajore mit Ausnahme der
in Berlin und Potsdam'?)
. der Korpsärzte, der Oberärzte und der
Assistenzärzte bei den Sanitätsämtern,
der Generaloberärzte, der Garnison-=
ärzte mit Ausnahme der in Berlin
und Potsdam“"), der etatsmäßigen
Suh färzte der Garnisonlazarette, des
C. farstes des fizierheims Taunus
in Falkenstein, der Stabsärzte bei den
Sanitätsinspektionen sowie der Korps-
stabsapotheker und der Stabsapotheker;
der Beamten der Zahlungsstelle des
XIV. Armeekorps;
# GE
l. der Militär-Intendanturbeamten bei
den Korps= und Divisionsintendanturen
sowie bei der Intendantur des Mili-
tär-Verkehrswesens mit Ausnahme der
Militär-Intendanten")
l der Militär-Oberpfarrer, der Diovi-
sions= und der Garnisonpfarrer, der
Divisions= und der Garnisonküster mit
Ausnahme der Garnisonpfarrer und
der Garnisonküster in Berlin") sowie
der Militärhilfsgeistlichen:
. der Militärjustizbeamten mit Ausnahme
der beim Gouvernement und bei der
Kommandantur Berlin');
Korpsstabsveterinäre bei
Generalkommandos;
den
. der Beamten der Proviantämter und
10.
11.
der Armee-Konservenfabriken;
der Beamten der Garnisonverwal-
tungen;
der Beamten des Militärbauwesens
mit Ausnahme der der Intendantur der
militärischen Institute unterstellten?);
. der Beamten der Garnisonlazarette,
der Genesungsheime, der Militärkur-
anstalten und des Offizierheims Tannus
in Falkenstein;
:„) Wegen der Komman=
deure der übrigen Land-
wehrbezirke gilt laufende
r. VI.
2) Wegen der Platzmajore
in Berlin und Potsdam
siehe Ifd. Nr. III 2.
1) Wegen dieser Garni-
sonärzte siehe lfd. Nr.
III 3.
*) Wegen der Militärin-
tendanten siehe Ifd. Nr. V.
*!) Wegen dieser Garni-
sonpfarrer und Garni-
sonküster siehe lfd. Nr.
7.
7) Wegen dieser Beamten
siehe lfd. Nr. III 8.
*) Wegen dieser Beamten
siehe lfd. Nr. III 9.