Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1916 (93)

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der Fachlehrerinnen). Die Forderungen der Lehrpläne für den Handarbeitsunterricht 
an den Volksschulen und den Mädchenrealschulen. Einblick in die Gründe der Anordnung 
dieser Lehrpläne. Geschichte des Handarbeitsunterrichts. 
2. Lehrübungen: Die Schülerinnen werden in die schulmäßige Behandlung des 
Fachs eingeführt. Sie erhalten Gelegenheit, sich im Unterrichten zu üben. 
Wo immer es möglich ist, nehmen sie im zweiten Jahr der Ausbildung an dem Unter- 
richt einer Volks= oder Mittelschule oder einer das Lehrziel dieser Schulen verfolgenden 
Privatschule tätig teil. Die Einrichtung von Ubungsschulen oder wenigstens von einzelnen 
Ubungsklassen ist in erster Linie anzustreben. 
3. Deutsch: Gewandhtheit im richtigen schriftlichen und mündlichen Ausdruck ist un- 
ausgesetzt zu pflegen. Die Schülerinnen müssen imstande sein, sich über alle wichtigeren 
Stoffe ihrer Ausbildung mündlich und schriftlich zusammenhängend auszusprechen. Der 
Rechtschreibung ist alle nötige Aufmerksamkeit zuzuwenden. Die richtige Abfassung dienst- 
licher Berichte und Eingaben ist zu üben. Wöchentlich ist wenigstens eine Stunde auf das 
Lesen eines geeigneten Werkes der deutschen schönen Literatur zu verwenden. Für ge- 
wöhnlich sollen hiebei die Schülerinnen selbst das Vorlesen übernehmen. 
4. Weibliche Handarbeiten und hauswirtschaftliche Unter- 
weisungen: Um Gewandtheit im Anfertigen, Ausbessern und Verzieren von Wäsche- 
und Kleidungsstücken und sonstigen Gebrauchsgegenständen zu bekommen, werden außer 
den in § 29 des Volksschullehrplans für alle acht Schuljahre vorgeschriebenen UÜbungen 
und Gegenständen noch die nachbezeichneten Handarbeiten ausgeführt: 
a) Stricken: Zwei Kinderstrümpfe für ein halb= und ein dreijähriges Kind passend, 
oder ein Kinderstrümpfchen und ein Kindersöckchen; ein Paar Kinderschuhe, ein 
Kinderhöschen, ein gewöhnliches Kinderkittelchen, ein Handschuh, ein Röckchen 
mit Leibchen, einige dichte und einige lichte Strickmuster. Der mit verschieden- 
farbigem Garn gestrickte Strumpf zur Veranschaulichung der Strumpfteile. 
b) Häkeln: Eine mäßige Zahl von Hemden= und Beinkleidspitzen, einige breite 
Spitzenmuster und Einsatzmuster; Kreisform und Rosetten in verschiedener Her- 
stellungsart; ein in Wolle ausgeführtes Bekleidungsstück.
	        
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