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zurückgegeben. Wohnt er nicht am Aufgabeort, so werden sie ihm nach den Bestimmungen
des § 46, IV nachgesandt. Für Sendungen, die ursprünglich nach der ermäßigten Gebühr
für den Orts= und Nachbarortsverkehr freigemacht waren und den Geltungsbereich dieser
Gebühr überschreiten, wird neues Porto nach den Bestimmungen des § 46, 1V angesetzt.
11 Die Aushändigung an den Absender geschieht nach denselben Vorschriften wie an den
Empfänger.
III Kann die Post am Aufgabeort den Absender nicht ermitteln, so wird die Sendung
an die Generaldirektion der Posten und Telegraphen eingesandt und dort nötigenfalls ge-
öffnet. Die mit dem Offnen beauftragten Beamten sind zu strenger Verschwiegenheit
besonders verpflichtet; sie haben möglichst nur die Unterschrift, die Angabe des Wohnorts
und der Wohnung (Straße und Hausnummer) sowie erforderlichenfalls die innere Auf-
schrift und Anrede festzustellen, sich aber jeder weiteren Durchsicht zu enthalten. Die Sen-
dung wird darauf mit Siegelmarken oder Dienstsiegel, die eine entsprechende Inschrift
tragen, wieder verschlossen.
IV Wenn der Absender ermittelt wird, aber die Annahme verweigert, so können die
Gegenstände zum Besten der König Karl-Stiftung für Angehörige der württembergischen
Post= und Telegraphenverwaltung verkauft oder verwandt, Briefe und die zum Verkaufe
nicht geeigneten wertlosen Gegenstände aber vernichtet werden.
V Ist der Absender auch mit Hilfe der Generaldirektion der Posten und Telegraphen
nicht zu ermitteln, so werden gewöhnliche Briefsendungen und die zum Verkaufe nicht ge-
eigneten wertlosen Gegenstände nach Verlauf von drei Monaten, vom Tage ihres Eingangs
bei der Generaldirektion gerechnet, vernichtet. Dagegen ist der Absender
1. bei Einschreibsendungen, bei Wertbriefen oder bei Briefen, in denen sich Gegen-
stände von Wert vorgefunden haben, ohne daß dieser angegeben war, sowie bei
Postanweisungen,
2. bei Paketen mit oder ohne Wertangabe
öffentlich aufzufordern, innerhalb 4 Wochen die unbestellbaren Gegenstände in Empfang
zu nehmen. Die Aufforderung muß die Sendung, ihren Aufgabe= und Bestimmungsort,
Empfänger und Tag der Einlieferung bezeichnen. Sie wird durch Aushang im Schalter-