Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1917 (94)

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Bekanntmachung  des  Justizministerinms,
delrefend  die  Genehmigung  der  von  Ostertag-Liegle'schen  Familienstiftung  in  Stuttgart.
Vom  24.  Februar  1917.

Seine  Königliche  Majestät  haben  am  23.  ds.  Mts.  der  von  ÖOstertag-Siegle'schen
  Familienstiftung  in  Stuttgart  die  nachgesuchte  Genehmigung  allergnädigst
  zu  erteilen  geruht.

Stuttgart,  den  24.  Februar  1917.
Schmidlin.

Verfügung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens,
betreffend  eine  Auderung  der  Pferde-Anshebungs-Vorschrist  für  das  Königreich  Württemberg.
Vom  2.  März  1917.

Die  Pferde-Aushebungs-Vorschrift  für  das  Königreich  Württemberg  vom  6.  Oktober
1902,  Reg.  Bl.  S.  455,  wird  wie  folgt  geändert:

1.  In  §  4  Abs.  1  Buchst.  b  ist  statt  „der  Hengste“  zu  setzen:  „der  angekörten
Hengste".

2.  In  Anlage  C,  Ziffer  4  sind  in  der  ersten  Zeile  zu  streichen  die  Worte
„Hengste  und“.

Das  neue  Satzanfangswort  „Alle“  ist  groß  zu  schreiben.
Stuttgart,  den  2.  März  1917.

Fleischhauer.  v.  Marchtaler.