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1. eine vom Bewerber verfaßte Darstellung seiner persönlichen Verhältnisse
(Vor= und Zuname, Ort und Zeit der Geburt, Name, Stand und Wohnort
der Eltern, Bildungsgang);
Geburts= und Tausschein;
Nachweis der deutschen Reichsangehörigkeit;
0 Gesundheitsbogen;
.Bescheinigung des Seminarkassenamts über die Entrichtung der vorgeschrie-
benen Prüfungssportel;
6. Bescheinigung des Seminarkassenamts über den Gesamtbetrag der verlichenen
Staatsunterstützungen;
7. Verpflichtungsurkunde.
un) Als außerordentliche Teilnehmer können zur Vorprüfung oder zur
ganzen Prüfung (vergl. § 11 Abs. 3) auch entsprechend vorgebildete Zöglinge aus
Lehrer= oder Lehrerinnenseminaren anderer deutscher Bundesstaaten sowie nicht in
einem Seminar geschulte Bewerber zugelassen werden. Sie müssen im Prüfungsjahr
das 18. (vergl. § 12) bezw. das 19. (vergl. 8 13) Lebensjahr zurücklegen und durch
Zeugnisse eine ausreichende wissenschaftliche und praktische Vorbildung sowie ihre sittliche
Würdigkeit und ihre körperliche Tüchtigkeit für das Lehramt nachweisen.
IV) Außerordentliche Teilnehmer haben ihre Gesuche um Zulassung zu den
Frühjahrsprüfungen auf 1. Dezember, zu den Sommerprüfungen auf 1. April beim
Oberschulrat einzureichen. Hiebei sind anzuschließen:
1. ein selbstverfaßter Lebenslauf mit eingehender Darlegung des Bildungsgangs
(vergl. Abs. 2 Nr. 1);
2. Geburts= und Taufschein;
3. Nachweis der deutschen Reichsangehörigkeit;
4. Gesundheitsbogen oder Zeugnis eines beamteten Arztes, besonders eines
Schularztes, über die körperliche Tüchtigkeit;
5. ein amtliches Zeugnis über das sittliche Verhalten von dem Vorstand der
zuletzt besuchten Anstalt; wenn keine Anstalt besucht wurde, ein Leumunds-
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