Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1917 (94)

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d) Geschichte und Literatur der Pädagogik, einschließlich der 
genaueren Kenntnis eines begrenzten Zeitraums sowie der Werke eines namhaften 
pädagogischen Schriftstellers aus diesem Zeitraum oder eines entsprechenden Teils 
dieser Werke; 
e) Schulkunde und Schulgesundheitslehre: Vertrautheit mit 
der äußeren und inneren Einrichtung der württembergischen Volks= und Fortbildungs- 
schule und Kenntnis der wichtigsten für sie gültigen Bestimmungen; Grundzüge der 
Schulgesundheitslehre. 
3. Religion. 
a) Auf evangelischer Seite: Vertrautheit mit der heiligen Geschichte im 
Zusammenhang mit dem wesentlichen Inhalt der Heiligen Schrift und mit den wich- 
tigsten Fragen der Bibelkunde des Alten und des Neuen Testaments; Kenntnis der 
Methode des Religionsunterrichts in der Volksschule in dem durch die Teilnahme der 
Lehrer an diesem Unterricht geforderten Umfang. 
b) Auf katholischer Seite: Vertrautheit mit der Geschichte und dem Inhalt 
der Offenbarung des Alten und des Neuen Testaments unter Berücksichtigung der 
Biblischen Geschichte; Kenntnis der Methode des Religionsunterrichts in der Volks- 
schule in dem durch die Teilnahme der Lehrer an diesem Unterricht geforderten Umfang. 
4. Deutsche Sprache. 
a) Deutscher Aufsatz. 
b) Deutsche Literatur. 
Durch Beschäftigung mit den Quellen erworbene Kenntnis der Entwicklung des 
deutschen Schrifttums in den letzten zwei Jahrhunderten (einschließlich der Volks= und 
Jugendliteratur); eingehende Beschäftigung mit einem bestimmten Abschnitt der älteren 
oder der neueren deutschen Literatur und dem Gesamtwerk eines deutschen Klassikers 
aus diesem Zeitraum oder mit einem innerlich näher zusammenhängenden Teil seiner 
Werke; Bekanntschaft mit dem Inhalt der in der Volksschule eingeführten Lesebücher 
nach literarischen Gesichtspunkten.
	        
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