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d) Geschichte und Literatur der Pädagogik, einschließlich der
genaueren Kenntnis eines begrenzten Zeitraums sowie der Werke eines namhaften
pädagogischen Schriftstellers aus diesem Zeitraum oder eines entsprechenden Teils
dieser Werke;
e) Schulkunde und Schulgesundheitslehre: Vertrautheit mit
der äußeren und inneren Einrichtung der württembergischen Volks= und Fortbildungs-
schule und Kenntnis der wichtigsten für sie gültigen Bestimmungen; Grundzüge der
Schulgesundheitslehre.
3. Religion.
a) Auf evangelischer Seite: Vertrautheit mit der heiligen Geschichte im
Zusammenhang mit dem wesentlichen Inhalt der Heiligen Schrift und mit den wich-
tigsten Fragen der Bibelkunde des Alten und des Neuen Testaments; Kenntnis der
Methode des Religionsunterrichts in der Volksschule in dem durch die Teilnahme der
Lehrer an diesem Unterricht geforderten Umfang.
b) Auf katholischer Seite: Vertrautheit mit der Geschichte und dem Inhalt
der Offenbarung des Alten und des Neuen Testaments unter Berücksichtigung der
Biblischen Geschichte; Kenntnis der Methode des Religionsunterrichts in der Volks-
schule in dem durch die Teilnahme der Lehrer an diesem Unterricht geforderten Umfang.
4. Deutsche Sprache.
a) Deutscher Aufsatz.
b) Deutsche Literatur.
Durch Beschäftigung mit den Quellen erworbene Kenntnis der Entwicklung des
deutschen Schrifttums in den letzten zwei Jahrhunderten (einschließlich der Volks= und
Jugendliteratur); eingehende Beschäftigung mit einem bestimmten Abschnitt der älteren
oder der neueren deutschen Literatur und dem Gesamtwerk eines deutschen Klassikers
aus diesem Zeitraum oder mit einem innerlich näher zusammenhängenden Teil seiner
Werke; Bekanntschaft mit dem Inhalt der in der Volksschule eingeführten Lesebücher
nach literarischen Gesichtspunkten.