Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1917 (94)

54 
Verfügung des Ministeriums der auswärtigen Augelegenheiten, Verkehrsabteilung, 
betreffend Anderung der Telegraphenordnung für Württemberg vom 13. Juli 1904. Vom 26.Juni 1917. 
Die Telegraphenordnung vom 13. Juli 1904 (Reg. Bl. S. 199) wird wie folgt 
geändert: 
1. Im § 7 „Gebühren für gewöhnliche Telegramme“ ist als letzter Absatz ein- 
zuschalten: 
IV. Ein bei der Berechnung der Telegrammgebühr sich ergebender, durch 5 
nicht teilbarer Pfennigbetrag wird bis zu einem solchen aufwärts abgerundet. 
2. Im § 10 fällt der Abs. uu (Abrundung der Gebühr für die Vergleichung auf 
volle Pfennige) weg. 
Vorstehende Anderungen treten am 1. Juli 1917 in Kraft. 
Stuttgart, den 26. Juni 1917. 
Weizsäcker. 
Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.