II. 6. Bekämpfung der Krankheiten. 139
Arbeit unter Tage bis zur nachgewiesenen Wurmfreiheit, in der Einrichtung aus-
reichender Abortanlagen unter und über Tage und in der unschädlichen Beseiti-
gung des Kotes, Ausserdem wurde für eine entsprechende Belehrung der Berg-
leute und für ihre Erziehung zu einer regelrechten Benutzung der Aborte und
zur Einhaltung möglichster Sauberkeit Sorge getragen.
Da gewisse für die Abwehr der Wurmkrankheit wertvolle wissenschaft-
liche Forschungen sich als noch nicht völlig abgeschlossen erwiesen, ihre
baldige Klärung zur Vermeidung unzweckmässiger oder auch unnötiger Bekämp-
fungsmassnahmen aber als dringend wünschenswert erscheinen musste, wurden im
Jahre 1904 vom Kaiserlichen Gesundheitsamte einschlägige, die Lebenseigentümlich-
keiten der Krankheitserreger betreffende Untersuchungen in Angriff genommen, Zu-
vor fand seitens des Präsidenten und der in Betracht kommenden Kommissare des
Kaiserlichen Gesundheitsamts (zwei Ärzte und ein Zoologe) eine Besichtigung einiger
.besonders stark verseuchter Zechen und ihrer zur Abwehr der Krankheit geschaf-
fenen Einrichtungen im westfälischen Kohlenreviere statt. Gegenstand der wissen-
schaftlichen Untersuchungen waren insbesondere das von Looss behauptete, aber
zunächst selbst von anerkannten Fachkennern bestrittene Einwanderungsvermögen
der Ankylostomalarven durch die unverletzte menschliche Haut!) und die Wider-
standsfähigkeit der Wurmeier und Larven gegen die in Frage kommenden Des-
infektionsmittel.
Eine umfassende Übersicht über die Ausbreitung der Ankylostomiasis in
Deutschland, die gegen sie ergriffenen Massnahmen und deren Erfolg, wie auch
über den gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erforschung dieser Krank-
heit gibt eine unter Mitwirkung hervorragender Sachverständiger im Jahre 1906
vom Kaiserlichen Gesundheitsamte herausgegebene Denkschrift?). Als Bei-
spiel der zur Abwehr der Seuche erforderlichen behördlichen Anordnungen sind
darin in einem Anhange die für den Oberbergamtsbezirk Dortmund in dieser Hin-
sicht erlassenen bergpolizeilichen Vorschriften mitgeteilt worden. Um die Denk-
schrift den zunächst beteiligten Kreisen in ausreichender Masse zugängig zu ma-
chen, wurde u. a. den bergbaulichen und Knappschafts-Vereinen eine entspre-
chende Anzahl von Exemplaren von Reichs wegen zur’ Verfügung gestellt.
Der Erfolg der gegen die Ankylostomiasis angewandten Massnahmen
ist als ein ausserordentlich günstiger zu bezeichnen. In dem am stärksten von
der Krankheit betroffenen Öberbergamtsbezirk Dortmund wurden.z. B. nach Ab-
lauf von zwei Jahren von 13948 wurmbehafteten Bergleuten bei den Kontroll-
untersuchungen nur noch 2352 = 16,86% als wurmbehaftet befunden.
Welche gewaltigen Geldmittel im Kampfe gegen die Seuche aufgewendet
wurden, geht daraus hervor, dass in den Jahren 1903 und 1904 in dem genannten
Oberbergamtsbezirk seitens des Allgemeinen Knappschaftsvereins zu Bochum ausser
153027961 M für Krankenhauspflegekosten, Krankengeld und Angehörigen-
unterstützungen 124 151,50 M für Barackenanschaffung, Besoldung von Baracken-
ärzten und -Wärtern, Beschaffung von Mikroskopen, Verteilung von Belehrungs-
schriften usw. verausgabt wurden, während seitens der Zechen für die Durchfüh-
rung der Kotuntersuchungen, für die Einrichtung und Unterhaltung von Ba-
racken, für die Beschaffung ärztlicher Instrumente, für Gehalts- und Lohnzuschüssc,
für wissenschaftliche Untersuchungen und Versuche u. dergl. 2040977,13 M
aufgebracht wurden. Nicht in Rechnung gestellt sind dabei die seitens der Zechen
für die Errichtung und Instandhaltung von Abortanlagen über und unter. Tage
und für die Desinfektion der Fäkalien aufgewendeten Summen, welche sich
allein auf 3692 764,47 M beliefen.
1) Deutsche med. Wochenschr. 1904 8. 1338. 2) Über das Wesen und die Verbreitung der Wurn-
krankheit (Ankylostomiasis) mit besonderer Berücksichtigung ihres Auftretens in deutschen Bergwerken. Arb
GKA Bd. 23 S. 421, als Sonderabdruck im Verlage von Julius Springer, Berlin, erschienen.