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Hierüber wird das gegenwärtige Zeugnis erteilt, welches
für die Dauer eines Jahres von heute ab, darüber hinaus aber
nur für die Dauer einer durch höhere Gewalt verlängerten Reise
Gültigkeit hat.
....................................... ,den1
Der Konsul des Deutschen Reichs.
(Siegel.) (Unterschrift.)
* ——
Flaggenzeugnis.
Es wird hierdurch bezeugt, daß das im Jahre . in
............................................... ausneuerbaute
....................................... Schiff»«von
imausschließlichenEigentumede.....................................................
........................................................................... zu«..
sth welche nachgewiesen hat, die Staatsangehörigkeit in)
de en Sitz sich inr)n -
——— zu besitzen.
befindet.
Hiernach besitzt das vorgenannte Schiff, als dessen Heimats-
hafen angegeben ist, auf Grund des Gesetzes
vom 22. Juni 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 319) das Recht zur
Führung der deutschen Reichsflagge.
Hierüber wird das gegenwärtige Zeugnis erteilt, welches
nur für die Dauer der Überführung nach
Gültigkeit hat.
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(Siegel, Firma und Unterschrift des Registergerichts.)
*) Name des Bundesstaats.
**) Name des Ortes und gegebenenfalls auch des Bundesstaats oder
Schutzgebiets.