Full text: Deutsches Flaggenhandbuch.

Dienstflagge für die Lübecki- 
schen Staatsfahrzeuge und 
Gebäude, welche den Zwecken 
der Seeschiffahrt dienen. 
(Die Flagge ist die Reichs- 
dienstflagge für die Kaiserliche 
Marine mit dem heraldischen 
Lübeckischen Adler auf weißem 
Felde in der Ecke oben links. 
Siehe Seite 104 und 105.) 
  
  
Dienstflagge für die Hambur- 
gischen Staatsfahrzeuge im 
Gebiete der Seeschiffahrt und 
für solche hamburgischen 
Staatsgebäude, welche aus- 
schließlich den Zwecken der 
Seeschiffahrt dienen. 
(Die Flagge ist die Reichs- 
dienstflagge für die Kaiserliche 
Marine; in dem roten Felde 
oben links findet sich das Ham- 
burger Thor, von den weißen 
Thürmen gekrönt, durchkreuzt 
von dem blauen Anker mit 
gelbem Stock. Siehe 
Seite 105 und 106.) 
  
  
¾- 
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9 
  
Flagge für Hamburgische Staatsfahrzeufe welche nicht oder ausnahmsweise im Gebiet 
Seeschiffahrt verkehren. 
Wird im Gebiet der — im Großtopp oder als Gösch gesetzt. 
(Die Flagge ist rot mit dem zuvor erwähnten Hamburger Wappen. Siehe Seite 106.) 
 
	        
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