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Flügel für Hamburger éê¾½eß- 4 gesetzt, so lange die Schiffe Lotsendienst auf
tation thun.
(Der Flügel ist rot mit dem zuvor W— Hamburger Wappen. Siehe Seite 106.)
Wimpel für Hamburgische Staatsschiffe, wird gesetzt, wenn Psssß des Senats
oder höhere Marinebeamte an Bord sind
(Der Wimpel ist rot mit dem zuvor erwähnten Senkursischen Wappen.
Siehe Seite 106.)
Dienstflagge für die Bremischen
Staatbfahrzeuge und Staats-
gebäude, welche ausschließlich
den Zwecken der Seeschiffahrt
dienen.
(Die Flagge ist die Dienstflagge
für die Kaiserliche Marine mit
dem Bremer Wappen im weißen
Felde in der Ecke oben links.
Das Wappen besteht aus einem
roten Schild mit gelber Krone,
in dem Schild ein 'sschräg lie-
gender Schlüssel. Siehe S. 106
und 107.)
Dienstflagge für die Olden-
burgischen Staatsfahrzeuge u.
Staatsgebäude, welche aus-
schließlich deu Zwecken der
Seeschiffahrt dienen.
(Die Flagge ist die Dienstflagge
für die Kaiserliche Marine; in
der Ecke oben links sindet sich
das Oldenburger Wappen in
weißem Felde. Das Wappen
besteht aus zwei blauen Feldern
mit gelben Emblemen, darüber
eine gelbe Krone. Siehe
Seite 108.)