Weshalb ist die deutsche Flagge schwarz-weiß-rot?2
In der Sitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes
vom 2. April 1867 führte der damalige Kriegs= und Marine-
minister General von Roon bei der Debatte über den Entwurf
der Bundesverfassung das Folgende an:)
„Der Bundesverfassungsentwurf giebt der Handelsmarine die
Farben schwarz und weiß, die alten preußischen Farben, mit dem
Zusatz von rot, und es kann wohl möglich sein — ich glaube
sogar, daß es sich wirklich so verhält — daß man dabei gedacht
hat an die Bedeutung, welche der vorzugsweise Seeschiffahrt
treibende Teil der Nation in diesem Betracht gewonnen hat, an
die hanseatische Flagge, um auf diese Weise eine dritte Farbe —
die rote — hinzuzufügen, welche in Verbindung mit weiß auf
allen Meeren seit lange bekannt ist. — Was aber die Kriegs-
flagge anbelangt, so versteht es sich ja von selbst, daß, um die
Zusammengehörigkeit der Kriegs= und Handelsmarine zu bekunden,
die Farben, die für die Handelsmarine angenommen werden, in
der Kriegsflagge sich wiederholen müssen. Das schließt indes
keineswegs aus, daß das in der Weise geschehe, wie das Seine
Majestät der König für angemessen befinden wird. Die genannten
Farben werden sich in der Kriegsflagge wiederholen müssen, aber
in welcher Gestalt, das ist eine Sache, worüber hier kein Beschluß
herbeigeführt zu werden braucht.“
Dazu ist zu bemerken, daß es eine einheitliche hanseatische
Flagge niemals gegeben hat. Jede Stadt führte ihr eigenes
Panier. Der Gebrauch, die Nationalität eines Schiffes durch
eine Flagge am Heck oder am Hintermast zu bezeichnen, ist über-
haupt erst gegen Ende des 16. Jahrhunderts allgemein geworden,
obgleich sich bereits auf dem Siegel der Stadt Stralsund von
1361 die Abbildung einer solchen Flagge findet.
Die Farben weiß und rot find in den Flaggen von Ham-
burg, Bremen und Lübeck, allerdings in ganz verschiedener An-
ordnung, vertreten. Die Aufnahme der roten Farbe in die Flagge
*) Siehe: „Stenographischer Bericht über die Verhandlungen des
Reichstages des Norddeutschen Bundes (konstituierender Reichstag) vom
24. Februar bis zum 17. April 1867“.