Full text: Deutsches Flaggenhandbuch.

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Handelsschiffe flaggen bei feierlichen Gelegenheiten ganz nach 
Belieben. In der Regel wird an jedem Mast eine Reihe von 
Flaggen des internationalen Signalbuches untereinander gesetzt; 
darüber läßt man Namensstandarte, Kontorflagge u. s. w. wehen. 
Hat das Schiff etwa die Reichspost an Bord, so darf die Reichs- 
postflagge nicht fehlen. 
Tlaggen, Standarten, Stander, Wimpel, 
Tlügel u. s. w. 
  
Flaggen. 
Unter Flagge oder unter „der Flagge“ im allgemeinen 
versteht man die Nationalflagge. Sie ist das Symbol der Zu- 
gehörigkeit eines Schiffes, einer Festung, eines Gebäudes oder eines 
Gebietes zu einem bestimmten Staat. Kriegsschiffe bedürfen eines 
Beweismittels ihrer Nationalität, außer Flagge und Kommando- 
zeichen, nicht. Bei Handelsschiffen bestehen diese Beweismittel in 
gewissen, von der Landesregierung ausgefertigten Papieren (Zertifikat, 
Flaggenzeugnis u. s. w.). 
Das Ansehen und die Ehre der Flagge zu wahren und da- 
mit dem Lande, dessen Hoheit sie anzeigt, Ehre zu machen, wird 
in allen zivilisierten Staaten für Pflicht gehalten. 
Nicht zu verwechseln ist die Flagge mit der Fahne. Die 
Fahne und Standarte sind das Symbol der bewaffneten Macht zu 
Lande (Armee), sie werden den Truppen vorangetragen. Die Flagge 
ist das Symbol der bewaffneten Macht zu Wasser (Marine). 
Die Fahne ist beweglich, sie wird getragen; die Flagge weht an 
einem bestimmten Ort auf Schiffen, Gebäuden u. s. w. — Der 
Infanterist dient bei der Fahne, der Kavallerist bei der Standarte, 
der Seemann dient unter der Flagge. 
Die Nationalflagge weht auf Schiffen aller Nationen von 
der Gaffel des Hintermastes oder vom Heck, in Ausnahmefällen 
vom Hintermast oder vom Want aus. 
Jeder Seestaat hat eine Flagge. Nicht immer sind Kriegs- 
flagge und Handelsflagge (Kauffahrteiflagge) verschieden. Außer- 
dem giebt es in vielen Staaten Regierungsflaggen oder Dienst- 
flaggen, welche auf solchen Staatsschiffen u. s. w. geführt werden, 
die nicht Kriegsschiffe sind.
	        
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