Full text: Deutsches Flaggenhandbuch.

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Kaiserinstandarte gesetzt; bei Anwesenheit Seiner Kaiserlichen Hoheit 
des Kronprinzen oder Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Frau Kron- 
prinzessin die Eronprinzenstandarte 
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Jedes andere Kommando= und Unterscheidungszeichen wird auf 
demjenigen Schiffe niedergeholt, welches die Kaiserstandarte trägt. 
Die Standarte oder Kriegsflagge für andere deutsche Fürst- 
lichkeiten, die ersten Bürgermeister der Hansestädte und höhere 
Diplomaten. 
Bei Anwesenheit des Souveräns eines anderen deutschen 
Staates, der Gemahlin eines solchen, eines Prinzen oder einer 
Prinzessin eines regierenden deutschen Königlichen Hauses oder des 
ersten Bürgermeisters einer Freien Hansestadt an Bord eines Schiffes 
wird im Großtopp die Standarte der anwesenden fürstlichen Person 
oder die Kriegsflagge gesetzt. 
Im Auslande kann die Kriegsflagge im Großtopp auch bei 
Einschiffung eines hohen diplomatischen Beamten an Bord eines 
Schiffes der Kaiserlichen Marine gesetzt werden. 
Das Kommando= oder Unterscheidungszeichen bleibt wehen. 
Bezüglich des etwaigen Setzens mehrerer Standarten nebenein-
	        
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