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Kaiserinstandarte gesetzt; bei Anwesenheit Seiner Kaiserlichen Hoheit
des Kronprinzen oder Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Frau Kron-
prinzessin die Eronprinzenstandarte
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Jedes andere Kommando= und Unterscheidungszeichen wird auf
demjenigen Schiffe niedergeholt, welches die Kaiserstandarte trägt.
Die Standarte oder Kriegsflagge für andere deutsche Fürst-
lichkeiten, die ersten Bürgermeister der Hansestädte und höhere
Diplomaten.
Bei Anwesenheit des Souveräns eines anderen deutschen
Staates, der Gemahlin eines solchen, eines Prinzen oder einer
Prinzessin eines regierenden deutschen Königlichen Hauses oder des
ersten Bürgermeisters einer Freien Hansestadt an Bord eines Schiffes
wird im Großtopp die Standarte der anwesenden fürstlichen Person
oder die Kriegsflagge gesetzt.
Im Auslande kann die Kriegsflagge im Großtopp auch bei
Einschiffung eines hohen diplomatischen Beamten an Bord eines
Schiffes der Kaiserlichen Marine gesetzt werden.
Das Kommando= oder Unterscheidungszeichen bleibt wehen.
Bezüglich des etwaigen Setzens mehrerer Standarten nebenein-